Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 DIN 14530-11 Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßauer Str. 2
Ort: Mudau
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 69427
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6284780
Fax: +49 62847820
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Am Eichelberg 2
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69242
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6222939547
Fax: +49 6222939548
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 DIN 14530-11
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 auf einem passenden Fahrgestell mit Allradantrieb und mit Beladung für die Feuerwehr 69427 Mudau; aufgeteilt in zwei Lose.
Ausschreibung Entsprechend DIN 14530-11, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 sowie der Leistungsbeschreibung
LOS 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau; LOS 2 Beladung.
LOS 1 Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit Allradantrieb sowie feuerwehrtechnischem Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF20 gemäß Leistungsbeschreibung.
LOS 2 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF20 gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.