Rahmenvereinbarung für Managed Print Service Referenznummer der Bekanntmachung: kx-Drucker-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arthur-Gruber-Str. 70
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 70319812148
Fax: +49 70319819144
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Managed Print Service
Der Klinikverbund Südwest (KVSW) ist ein Zusammenschluss der Krankenhäuser Böblingen, Calw, Herrenberg, Leonberg, Nagold und Sindelfingen. Der Klinikverbund betreibt an den 6 Standorten derzeit ca. 900 Drucker, Faxe und Multifunktionsgeräte. Die Rahmenvereinbarung für Managed Print Service beinhaltet die Hardwarebeschaffung und Serviceleistungen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Klinikverbund Südwest (KVSW) ist ein Zusammenschluss der Krankenhäuser Böblingen, Calw, Herrenberg, Leonberg, Nagold und Sindelfingen. Der Klinikverbund betreibt an den 6 Standorten derzeit ca. 900 Drucker, Faxe und Multifunktionsgeräte. Die Rahmenvereinbarung für Managed Print Service beinhaltet die Hardwarebeschaffung und Serviceleistungen.
Die Rahmenvereinbarung optional kann verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.