Gebäude- und Inventar-, Elektronik- und Maschinenversicherung der Gemeinde Hiddenhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-O-HI 18/2023 ZV 333/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Amtshausstr. 3
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5221132472
Fax: +49 522113173100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inventar-, Elektronik- und Maschinenversicherung der Gemeinde Hiddenhausen
Es werden die Gebäude- und Inventar-, Elektronik- und Maschinenversicherung der Gemeinde Hiddenhausen ausgeschrieben.
Los 1: Gebäude- und Inventarversicherung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird die Gebäude- und Inventarversicherung der Gemeine Hiddenhausen.
Die Gesamtversicherungssumme für Gebäude beträgt EUR 178.028.413,00, für Inventar EUR 27.752.500,00 sowie für Schlüsselverlust EUR 38.500,00.
Die versicherten Gefahren sind für Gebäude, Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und im Inventarbereich zusätzlich Einbruchdiebstahl sowie Schlüsselverlust.
Des Weiteren wird die Elementarschadenversicherung als Eventualposition ausgeschrieben.
Es sind Angebote ohne Selbstbehalt und alternativ mit einem Selbstbehalt in Höhe von EUR 2.000,00 (max. EUR 35.000,00 p.a.) zu unterbreiten.
Die Selbstbehalte in der Elementarversicherung sind abweichend und können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Los 2: Elektronikversicherung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird die Elektronikversicherung der Gemeine Hiddenhausen.
Es handelt sich hier um eine Pauschalversicherung.
Die Gesamtversicherungssumme beträgt EUR 839.944,00.
Es sind Angebote mit einem Selbstbehalt von EUR 300,00 zu unterbreiten.
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Los 3: Maschinenversicherung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird die Maschinenversicherung der Gemeine Hiddenhausen.
Die Gesamtversicherungssumme beträgt EUR 5.117.054,00.
Es sind Angebote mit einem Selbstbehalt von EUR 1.000,00 zu unterbreiten.
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer) verfügen.
- Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz;
- Eigenerklärung zum Risikomanagement;
- Eigenerklärung zu Ratings;
- Erklärung zu § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründe (alternativ kann auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden);
- Erklärung zu Referenzen.
Zu benennen sind fünf Referenzen im Bereich der Gebäude- und Inventarversicherung von Kommunen mit mindestens 25.000 Einwohnern.
Ferner sind fünf Referenzen im Bereich der Elektronikversicherung von Kommunen, Gebietskörperschaften oder Zweckverbänden zu benennen.
Für Los 3 sind fünf Referenzen im Bereich der Maschinenversicherung von Kommunen zu benennen.
Der Betrachtungszeitraum in allen Losen bezieht sich auf das laufende sowie die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-691
Fax: +49 251411-2165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.