Bekanntmachung vergebener Auftrag: Beschaffung von 300 DELL-Laptops Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 23-130
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 17
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag: Beschaffung von 300 DELL-Laptops
300 DELL-Laptops
- 220x Dell Latitude 5440
- 50x Dell Latitude 5540
- 30x Dell Latitude 5340 XCTO Base 2-in-1-System
Hinweis: Die aufgeführten Geräte sind zur Erweiterung der vorhandenen IT-Infrastruktur im Rahmen der von der Kreisverwaltung verfolgten Strategie einer möglichst homogenen IT-Infrastruktur aus Gründen der Kompatibilität erforderlich.
Besonders im Hinblick auf die Austauschbarkeit der Geräte im Bereich Desksharing und der Minimierung des Aufwandes für den Support bei stetig wachsender Anzahl der mobilen Arbeitsplätze ist eine Einheitlichkeit der IT-Infrastruktur erforderlich.
Dell Latitude 5440
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
220x Dell Latitude 5440
oder Nachfolgemodell mit entsprechender/gleichwertiger Mindestkonfiguration
Konfiguration siehe Leistungsbeschreibung
Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen.
Dell Latitude 5540
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
50x Dell Latitude 5540
Konfiguration siehe Leistungsbeschreibung
Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen.
Dell Latitude 5340 XCTO Base 2-in-1-System
Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 17 59425 Unna
30x Dell Latitude 5340 XCTO Base 2-in-1-System
oder Nachfolgemodell mit entsprechender/gleichwertiger Mindestkonfiguration
Konfiguration siehe Leistungsbeschreibung
Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dell Latitude 5440
Postanschrift: Walter-Bruch-Strasse 9
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dell Latitude 5540
Postanschrift: Walter-Bruch-Strasse 9
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dell Latitude 5340 XCTO Base 2-in-1-System
Postanschrift: Walter-Bruch-Strasse 9
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DLTV
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.