Kreiskliniken Herford-Bünde AöR, Neubau der Kinderklinik, Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VOB-EU-O-KH 26/2023 ZV 309/2023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 175-548085)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Amtshausstr. 3
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 522113-2470
Fax: +49 5221/13-173100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreiskliniken Herford-Bünde AöR, Neubau der Kinderklinik, Elektroarbeiten
Das Klinikum Herford beabsichtigt den bestehende Baukörper der Anfang der 70er Jahre errichtetet Kinderklinik, an der westlichen Seite des Klinikgebäudes, durch einen Neubau zu ersetzen. Der bestehende Baukörper entspricht sowohl aus räumlicher als auch energetischer Sicht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Mit dieser Maßnahme soll die Qualität der Unterbringung der Patienten verbessert werden. Die Logistik und Arbeitsabläufe sollen nach heutigen Anforderungen angepasst und optimiert werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
- Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Aufsichtsperson erforderlich, die ständig die Leistungserbringung überwacht, die Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und die die deutsche Sprache beherrscht;- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Formular 234),- Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten,- Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).- Eine Baustellenumlage in Höhe von insgesamt 0,30% wird dem Auftragnehmer als pauschale Kostenbeteiligung vom Nettobetrag der Abschlags- und Schlusszahlungen abgezogen (siehe LV Punkt 10.4.).- Der Versicherungsbetrag für die Bauleistungsversicherung wird auf die am Bau Beteiligten anteilig verrechnet und in Höhe von 0,30% von der Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten (siehe LV Punkt 11.2.).
- Mit dem Angebot sind Vertragsentwürfe für Wartung und Inspektion nach AMEV gemäß Titel 5 des Leistungsverzeichnisses vorzulegen.- Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Aufsichtsperson erforderlich, die ständig die Leistungserbringung überwacht, die Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und die die deutsche Sprache beherrscht;- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Formular 234),- Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten,- Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).- Eine Baustellenumlage in Höhe von insgesamt 0,30% wird dem Auftragnehmer als pauschale Kostenbeteiligung vom Nettobetrag der Abschlags- und Schlusszahlungen abgezogen (siehe LV Punkt 10.4.).- Der Versicherungsbetrag für die Bauleistungsversicherung wird auf die am Bau Beteiligten anteilig verrechnet und in Höhe von 0,30% von der Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten (siehe LV Punkt 11.2.).