BA 137046 Lieferung eines Elektro Gegengewichtsstapler mit Klammer-Dreh-Kippgerät
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Humboldtstr. 110
Ort: Munster
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffung
E-Mail:
Telefon: +49 5192/964-0
Fax: +49 5192/964-249
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geka-munster.de
Abschnitt II: Gegenstand
BA 137046 Lieferung eines Elektro Gegengewichtsstapler mit Klammer-Dreh-Kippgerät
Es wird ein neuer elektrischer Gegengewichtsstapler mit Klammer-Dreh-Kippgerät als Anbaugeräten beschafft. Der Stapler wird für den Betrieb der Plasmaanlage benötigt. Nur mit Hilfe des Staplers können die Schlacketöpfe gewechselt werden. Dies ist für den Plasmabetrieb ca. alle 8 Std. nötig. Des Weiteren müssen die Töpfe nach der Beprobung ausgeleert werden.
- inklusive Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme, Einweisung und allen dazugehörenden Dokumenten / Dokumentationen.
GEKA mbH
Humboldtstr. 110
29633 Munster
Es wird ein neuer Slagpotstapler (elektisch) mit Anbaugeräten benötigt. Der Slagpotstapler wird für den Betrieb der Plasmaanlage benötigt. Nur mit Hilfe des Staplers können die Schlacketöpfe gewechselt werden, dies ist für den Plasmabetrieb ca. alle 8 Std. nötig. Des Weiteren müssen die Töpfe nach der Beprobung ausgeleert werden.
- inklusive Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme, Einweisung und allen dazugehörenden Dokumenten / Dokumentationen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerberegister
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue nach §§ 123 124 GWB
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
-Die Belege dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
- Der Bieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern er die geforderten Erklärungen nicht vorlegt oder die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllt. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, gemäß § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzsamts
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Tariftreue und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung zur Verbindung mit anderen Unternehmen derselben Branche
- Hersteller- bzw. zertifizierter Händler-Erklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Humboldtstraße 110, 29633 Munster
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hiermit informieren wir Sie über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung bei der GEKA mbH und die damit verbundenen Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung an uns. Sie sind aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBI. l, 770 ff.) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß CEN-Norm 16931 ab dem 27. November 2020 nur noch digital an die GEKA mbH zu versenden.
1. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen die Nutzung der OZG-konforme- Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter xrechnung-bdr.de zur Verfügung. Hier können Sie eine Rechnung auf der Plattform erstellen oder eine vorhandene Rechnung hochladen.
2. Ausgenommen von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ab dem 27. November 2020 sind Rechnungen bis 1.000 € netto. (§ 3 Absatz 3 der E-Rechnungs- Verordnung (E-RechV) ) Unter 1.000€ können Sie die Rechnungen elektronisch als PDF an (Voraussetzungen siehe unten) senden.
3. Unsere Leitweg- ID lautet: 992-19518-12
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. den Normen des GWB (1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.