Service Prozessleittechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000213
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2023000213
Postanschrift: Ostmerheimer Str. 555
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
E-Mail:
Telefon: +49 221/22122955
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.steb-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Service Prozessleittechnik
Einrichtung eines Servicevertrag für ein installiertes Prozessleitsystem.
Einrichtung eines Servicevertrag für das im Großklärwerk Stammheim installierte Prozessleitsystem.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
• Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass keinerlei Rückstände bezüglich Steuerzahlungen bestehen, in Kopie.
• Gültige Bescheinigung des zuständigen (kommunalen) Steueramtes, aus der hervorgeht, dass keinerlei Rückstände bezüglich Steuern und Abgaben bestehen, in Kopie.
• Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, aus der hervorgeht, dass Beschäftigte dort versichert sind und keinerlei Beitragsrückstände bestehen, in Kopie.
• Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre oder ab dem Gründungsdatum, sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre besteht.
Mindestens 3 prüfbare Referenzprojekte deren Größe mindestens 50% dessen der Installation an Server und Client des GKW Köln-Stammheim umfasst.
Ansonsten sind die genannten Referenzprojekte nicht wertbar.
Die gesamte Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache.
Prüfbare Schulungsnachweise in der „ABB University“ zu dem Prozessleitsystem 800xA mit AC 800M Controllern für das Engineering und der Störungssuche und -behebung, des Archivsystems PGIM 5.1 und der Netzwerktechnik mit Verwendung von V-Lan’s, bestückt mit den technischen Equipments des Hersteller Belden/Hirschmann, sowie der Konfiguration von Firewalls.
Darstellung der Sicherung der Einrichtung der Rufbereitschaft bezüglich fachlich Qualifiziertem Personal, auch im Krankheitsfall und Urlaub.
Stellung eines persönlichen Ansprechpartners und eines Vertreters.
Ein Fern-Zugang zum Prozessleitsystem steht nicht zur Verfügung und ist auch nicht erlaubt, das gleich-bedeutend ist, das die geforderten Aufgaben vor Ort (Hauptort) in einem durchzuführen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, wickeln ihre Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe in digitaler Form ab. Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen auf einer Vergabeplattform im Internet zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der StEB Köln, AöR: http://www.steb-koeln.de/unternehmen/ausschreibungen/oeffentliche-ausschreibungen-der-steb.jsp
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Siehe § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Erhebt ein Bieter eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB und erhält er daraufhin eine Mitteilung der StEB Köln, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, so kann der betroffene Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland stellen.
Siehe§ 160 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 135 Abs. 2 GWB:
Will ein Bieter die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Wege eines Nachprüfungsverfahrens beantragen, gilt folgendes:
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die StEB Köln über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Haben die StEB Köln die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-3045
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland