1/DLII6/NC333 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von OP-Textilien Referenznummer der Bekanntmachung: 6002538203-BAIUDBw DL II 6.1 EVG
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 178-555107)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1/DLII6/NC333 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von OP-Textilien
1/DLII6/NC333. Rahmenvereinbarung über die Lieferung von OP-Textilien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
Beginn: 29/11/2023 Ende: 30/11/2023
Laufzeit in Monaten: 36
1-malige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
1-malige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
1-malige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
1-malige Verlängerungoption um 1 Jahr.
Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
1-malige Verlängerungoption um 1 Jahr.
Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
1-malige Verlängerungsoption um 1 Jahr
Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
1-malige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
1-malige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
1-malige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
1-malige Verlängerungsoption 1 Jahr.
Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
1-malige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
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Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
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Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
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Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
1-malige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).
1-malige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Der Vertag endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge für die jeweiligen Vertragsgegenstände anteilmäßig, spätestens jedoch 3 Jahre nach Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers einmal um 1 Jahr (bis maximal 4 Jahre) verlängert werden (vgl. §13 im Entwurf zur Rahmenvereinbarung).