Ausbau Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar in Weinheim-Oberflockenbach Referenznummer der Bekanntmachung: 798/22-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dietmar-Hopp-Straße 8
Ort: Sinsheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 74889
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7261931530
Fax: +49 72619317530
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fibernet-rn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar in Weinheim-Oberflockenbach
Ausbau Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar in Weinheim-Oberflockenbach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar im Auftrag der Stadt Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg. Weinheim ist eine Mittelstadt im Nordwesten Baden-Württembergs. Sie liegt etwa 18 km nördlich von Heidelberg und etwa 15 km nordöstlich von Mannheim an der Badischen Bergstraße in der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar. Weinheim ist die größte Stadt des Rhein-Neckar-Kreises und seit dem 1. April 1956 eine Große Kreisstadt. Die Stadt Weinheim besteht aus der Kernstadt und den zehn Stadtteilen Hohensachsen, Lützelsachsen, Oberflockenbach, Steinklingen, Wünschmichelbach, Rippenweier, Rittenweier, Heiligkreuz, Ritschweier und Sulzbach. Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Weinheim. Sie werden im Uhrzeigersinn beginnend im Osten genannt: Birkenau und Gorxheimertal (beide Kreis Bergstraße in Hessen), Heiligkreuzsteinach, Wilhelmsfeld (über die Exklave Centwald), Schriesheim, Hirschberg an der Bergstraße und Heddesheim (alle Rhein-Neckar-Kreis), Viernheim (Kreis Bergstraße) sowie Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis). Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) im Stadtteil Oberflockenbach der Stadt Weinheim. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Gemarkungsgebiet gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahme kann der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes für das Projekt ist in der Anlage Zuwendungsbescheid beigefügt. Der Förderantrag zur Ko-Finanzierung des Projekts durch das Land Baden-Württemberg ist beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht, eine Bescheidung steht jedoch bislang aus. Für den Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Gemarkungsgebiets in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das Backbone-Netz des Zweckverbands, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken: Stadt Weinheim, Stadtteil Oberflockenbach: - ca. 17,9 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze- ca. 727 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)- ca. 17 Unterverteilungen (RVt) Der Auftraggeber hat bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem zukünftigen Auftragnehmer in elektronischen Datenformaten (Shape-Daten) als Grundlage seiner weiterführenden Planungen zur Verfügung gestellt werden können. Den Bewerbern/Bietern werden diese Daten gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibugnsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.