Projekt 596: Red Cloud-Sichere VS-Datenverarbeitung in Public Clouds (REDCloud) Referenznummer der Bekanntmachung: P596
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 596: Red Cloud-Sichere VS-Datenverarbeitung in Public Clouds (REDCloud)
Ziel des Projektes ist es, Möglichkeiten zur sicheren Verarbeitung von VS-NfD Informationen in Public Clouds zu untersuchen. Die Aufgabenstellung beginnt in der ersten Phase hierzu mit der Definition von Rollen und Konzepten in Public Clouds, Identifizierung von Einsatzszenarien sowie einer ausführlichen Bedrohungsanalyse. Anschließend wird für die zuvor ausgewählten Public Clouds beschrieben, wie den gefundenen Bedrohungen entgegengewirkt wird. Diese Sammlung von Informationen wird in der zweiten Phase des Projekts genutzt, um eine Bewertung der Maßnahmen der Public Clouds vorzunehmen. Parallel dazu soll untersucht werden, ob sich einzelnen Komponenten der Cloud einer separaten Evaluierung auf Basis von Common Criteria unterziehen können. Im letzten Projektabschnitt werden dann Lösungskonzepte für den hinreichenden Schutz von VS-NfD Daten in Public Clouds erarbeitet und inklusive Restrisikobeschreibung bewertet.
beim Auftragenehmer
siehe Punkt II.1.4
AP 28 ist eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber (AG) verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Eine Beauftragung des optionalen AP28 ist bis zum Abschluss des AP21 möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt 596: Red Cloud-Sichere VS-Datenverarbeitung in Public Clouds (REDCloud)
Ort: Kirchheim bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.