Kreiskliniken Herford-Bünde-AöR, Verlängerung Microsoft Enterprise Agreement (EA) Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-O-KH 28/2023 ZV 315/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Amtshausstr. 3
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5221132472
Fax: +49 522113173100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreiskliniken Herford-Bünde-AöR, Verlängerung Microsoft Enterprise Agreement (EA)
Kreiskliniken Herford-Bünde-AöR, Microsoft Enterprise Agreement (EA), Verlängerung des bestehenden Volumenlizenzvertrages für drei Jahre bis September 2026
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erneuerung des alten Microsoft Enterprise Agreement Vertrags (ID: 5399299 Ende 30.09.2023). Die Lieferung hat unmittelbar nach Auftragserteilung zu erfolgen, voraussichtlich Anfang Oktober 2023. Obwohl das Leistungsverzeichnis in Lose unterteilt ist, soll nur ein Auftrag erteilt werden. Es soll lediglich pro Los eine Rechnung erstellt werden. Der Support hat zwingend deutschsprachig zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben. In Kürze wird die Ausschreibung mit überarbeiteten Unterlagen erneut veröffentlicht.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411691
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.