1/DLII4/NA012 Hafenunterstützungsleistungen und Folgeversorgung mit Lebensmitteln im Ausland Referenznummer der Bekanntmachung: 6002522872-BAIUDBw DL II 4.3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fontainengraben 200
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAIUDBw Abt DL II 4.3 (IUD)
E-Mail:
Telefon: +49 228-5504-0
Fax: +49 228-5504-898735
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1/DLII4/NA012 Hafenunterstützungsleistungen und Folgeversorgung mit Lebensmitteln im Ausland
1/DLII4/NA012 Hafenunterstützungsleistungen und Folgeversorgung mit Lebensmitteln im Ausland
Hafenunterstützungsleistungen
Siehe Anhang 2 Hafenliste
Die Versorgung schwimmender Einheiten der Bundeswehr mit Hafenunterstützungsleistungen im Ausland (1/BIUD/W0259)
Der AG hat das dreimalige Recht, die RV einseitig um jeweils 12 Monate zu verlängern
Folgeversorgung mit Lebensmitteln im Ausland
Siehe Anhang 2 Hafenliste
Folgeversorgung mit Lebensmitteln für schwimmende Einhei-ten der Bundeswehr im Ausland (1/BIUD/W0267)
Der AG hat das dreimalige Recht, die RV einseitig um jeweils 12 Monate zu verlängern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung RUS Sanktionen (EinkaufBw IUD, Stand 4/2022)
- Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
- Eigenerklärung Umsatz (Gilt nur für Los 2), Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand des Loses ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Um-satz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens vorzulegen.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz je Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von
Los 2: 700.000 EUR
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
- Eigenerklärung Nachhaltigkeit (EinkaufBw IUD, Stand 1/2023)
- NA012_38_Eigenerklärung_Referenzen:
Es gilt für Los 1: Eigenauskunft
Vorlage von fünf Referenzen, diese müssen die Betreuung von NATO-Kriegsschiffen mittels Hafenunterstützungsleistungen beinhalten. Dabei müssen mindestens zwei Häfen und mindestens acht Hafenunterstützungs-leistungen je Hafen nachgewiesen werden. Sowohl die Häfen als auch die Hafenunterstützungsleistungen müssen Teil der vorliegenden Ausschreibung sein. Die Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren sein. Die Referenzen sind in die beigefügte Tabelle einzutragen oder es sind inhaltsgleiche Listen zu verwenden.
Es gilt für Los 2: Eigenauskunft
Der Auftragnehmer ist als Schiffsausrüster, Schiffshändler, Hafenagentur oder logistischer Seehafendienstleister weltweit tätig und verfügt über mehr-jährige Erfahrung in der weltweiten Versorgung von Seeschiffen mit Lebens-mitteln.
Zum Nachweis legt der Bieter fünf Referenzen vor. Diese müssen die Betreuung von Seeschiffen mit Lebensmitteln in unterschiedlichen Ländern beinhalten. Die Häfen müssen Teil der vorliegenden Ausschreibung sein. Die Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren sein. Die Referenzen sind in die beigefügte Tabelle einzutragen oder es sind inhaltsgleiche Listen zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschluss-gründe gemäß §§ 123 + 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/05.2022)
- Zertifikat zum Nachweis Qualitätsmanagement nach ISO 9001
- Eigenerklärung
zum Nachweis der deutschen Sprach- und Schreibkenntnisse der Ansprechpartner bei dem Auftragnehmer für Nicht-Muttersprachler (Sprachzertifikat nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, C1-Deutsch oder vergleichbares Sprachniveau)
- Erklärung der durchgängigen 24/7 Ansprechbarkeit mindestens für die Dauer einer/s bezuschlagten Reise bzw. Hafenaufenthaltes
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit