Universitätsklinikum Münster - 3800_15_606 Brandschutzsanierung - G100 Trockenbau Wände BT A Referenznummer der Bekanntmachung: 606-G100
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251830
Fax: +49 2518346660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - 3800_15_606 Brandschutzsanierung - G100 Trockenbau Wände BT A
Trockenbau Wände BT A
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Das Projekt betrifft den Umbau des Bestandes am Zentralklinikum nach dessen Erweiterung.
Mit Ende der Baumaßnahme soll ein einheitlich durchgehender Baukörper entstehen.
Die Grundfläche des Gesamtbaukörpers beträgt ca. 7500 m2. Dieser teilt sich ungefähr hälftig in Neubau und Umbau des Bestandes. Die hier zu erbringenden Leistungen des AN betreffen Arbeiten am Bauabschnitt Umbau Bestand Bauteil A. Die Ebene 01 ist die Erdgeschossebene. Arbeiten sind in den Ebenen E03 bis E06 auszuführen, wobei die Ebenen E03 und E05 den größten Leistungsanteil haben. Der Baustellenbereich befindet sich an den Fassaden auf der Nord-, Süd- und Ostseite, sowie in verschiedenen Innenhöfen.
3150 m2 Trockenbauwände, einfaches und doppeltes Ständerwerk, F0 bis F90,
Brandwände
130 m2 Trockenputz und Brandschutzverkleidung
1200 m2 Vorsatzschalen und Schachtwände, F0 bis F90,
910 m Vierkant-Stahlhohlprofile als Unterkonstruktion
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe InnenausbauHoffrogge GmbH
Postanschrift: Hörstraße 41
Ort: Schapen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 48480
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XY1B11XZQ7
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 2514112165
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.