Sanierung Mallinckrodtstraße 58 Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: F076/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 23150-27072
Fax: +49 23150-29458
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mallinckrodtstraße 58 Tragwerksplanung
Tragwerksplanung nach § 51 HOAI. Lph. 1 - 4 und 6 zzgl. besonderer Leistungen.
Stadt Dortmund 44122 Dortmund
Tragwerksplanung für den Umbau/ die Modernisierung des Objektes Mallinckrodstraße 58.
Lph. 1 - 4 und 6 zzgl. besonderer Leistungen.
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise.
2. Die Auswahl der Bewerbenden erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen zu den geforderten Referenzen, sowie den zusätzlichen Bewertungskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Umsatz (Honorar) im vergabespezifischen Geschäftsbereich Tragwerksplanung
- Anzahl der Beschäftigten im vergabespezifischen Bereich
- Berufshaftpflicht mindestnötige Deckung 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden
- Umsatz mind. 150.000 EUR netto im Mittel der letzten 3 Jahre für Leistungen der Tragwerksplanung
- mind. 2 Mitarbeitende Ingenieur*innen im Bereich Tragkonstruktion im Mittel der letzten drei Jahre
- Nachweis der fachlichen Eignung (Berufszulassung)
- Zwei Referenzen über die abgeschlossene Lph. 4 gem. § 51 Abs. 1 Teil 4 HOAI 2021. Eine Referenz aus dem Bereich Wohnungsneubau, sowie ein Sanierungsobjekt.
- Referenz Wohnungsneubau:
Investitionssumme mind. 3 Mio. EUR brutto, Honorar mind. 75.000 EUR brutto, Geschosswohnungsbau, mind. 12 Wohneinheiten, Planung 2023 mind. in Lph. 4
- Referenz Sanierungsobjekt:
Investitionssumme mind. 1 Mio. EUR brutto, Honorar mind. 40.000 EUR brutto, Sanierung (bauen im Bestand), Planung 2023 mind. in Lph. 4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDFYF
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland