Flächennutzungsplan Leonberg 2040 mit integriertem Landschaftsplan und integriertem Stadtentwicklungskonzept
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Belforter Platz 1
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klotz und Partner GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 711/18744-20
Fax: +49 711/18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leonberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flächennutzungsplan Leonberg 2040 mit integriertem Landschaftsplan und integriertem Stadtentwicklungskonzept
Mit vorliegendem Vergabeverfahren wird die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet Leonberg mit einer Gesamtfläche von ca. 4874 ha und ca. 48.850 Einwohnern gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils gültigen Fassung, ausgelobt.
Die Plangebietsgröße der zu erstellenden Planwerke (ISEK, FNP, LSP) beträgt 4873 ha. Der Planungshorizont bezieht sich auf den Zeitraum bis zum Jahre 2040.
Leonberg
- Formelles Verfahren zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplan (FNP 2040) gemäß § 18 HOAI 2021, LPH 1 - 3;
- Formelles Verfahren zur Erarbeitung eines Landschaftsplanes (LSP 2040) gemäß § 23 HOAI 2021, LPH 1 – 4;
- Besondere Leistungen zur Flächenplanung und Erarbeitung eines gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK 2040) gemäß Anlage 9 HOAI 2021.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
1) Anzahl Beschäftigte: 300 Punkte.
2) Referenzen Unternehmen Flächennutzungsplanung: 1.800 Punkte.
3) Referenzen Unternehmen Landschaftsplanung: 600 Punkte.
4) Referenzen Unternehmen Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK): 1.800 Punkte.
Die Vergabestelle beabsichtigt im Rahmen der Bietergespräche Ideenskizzen anzufordern. Diese Leistungen werden mit netto 3.000 € inkl. Nebenkosten je Bieter vergütet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern. Hierfür sind dann bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft/ Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein.
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung;
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf.
Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer;
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB;
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB;
f) Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Die Kriterien b) – f) sind Ausschlusskriterien.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung (Ausschlusskriterium).
h) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
- >= 6 = 300 Punkte / < 6 und >= 4 = 150 Punkte / < 4 = 0 Punkte.
i) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Flächennutzungsplanung: 2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Leistungen gemäß § 18 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Projektmerkmale für Referenzen 1 + 2:
- Zu berücksichtigende Fläche in ha: >= 3.000 = 300 Punkte / < 3.000 € und >= 2.000 = 150 Punkte / < 2.000 = 0 Punkte;
- Auftragsgegenstand: Neuaufstellung eines FNP = 300 Punkte / Änderung/Ergänzung eines FNP = 150 Punkte;
- beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 - 3 gemäß § 18 HOAI 2021 = 300 Punkte.
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert:
LPH 1: 180 Punkte / LPH 2: 90 Punkte / LPH 3: 30 Punkte).
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Landschaftsplanung: 2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Leistungen gemäß § 23 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Projektmerkmale für Referenzen 1 + 2:
- Zu berücksichtigende Fläche in ha: >= 3.000 = 100 Punkte / < 3.200 € und >= 2.000 = 50 Punkte / < 2.000 = 0 Punkte;
- Auftragsgegenstand: Neuaufstellung eines LSP = 300 Punkte / Änderung/Ergänzung eines LSP = 50 Punkte;
- beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 - 4 gemäß § 23 HOAI 2021 = 300 Punkte.
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert:
LPH 1: 3 Punkte / LPH 2: 37 Punkte / LPH 3: 50 Punkte / LPH 3: 10 Punkte).
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Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK): 2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen Leistungen im Rahmen eines Integriertes Stadtentwicklungskonzepts mit dem Fokus auf städtebauliche Leitlinien und Grundsätze unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Projektmerkmale für Referenzen 1 + 2:
- Einwohnerzahl: >= 30.000 = 300 Punkte / < 30.000 € und >= 20.000 = 150 Punkte / < 20.000 € und >= 15.000 = 75 Punkte / < 15.000 = Ausschluss;
- Anzahl verschiedener Beteiligungsformate für unterschiedliche Zielgruppen: >= 5 = 300 Punkte / < 5 und >= 3 = 150 Punkte / < 3 = 0 Punkte.
- Anzahl Moderationen bei durchgeführten Bürgerbeteiligungen: >= 10 = 300 Punkte / < 10 und >= 6 = 225 Punkte / < 6 und >= 3 = 150 Punkte / < 3 = 0 Punkte.
Zu g) Mindestens ein für Durchführung der Aufgabe verantwortliche(n) Person(en) ist/sind berechtigt, den Titel Stadtplaner und Landschaftsarchitekt tragen zu dürfen.
Eine Person muss nachweislich mindestens 5 Jahre praktische Begleitung von interaktiven Planungsdialogen (Workshops, Infomärkte, Forum, ...) haben.
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner und Landschaftsarchitekt muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
Zu i) Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenzprojekte zur Feststellung der Eignung sind je zwingend erforderlich:
- Je Referenzprojekt Flächennutzungsplanung:
-- Abschluss der letzten beauftragten und erbrachten Leistungsphase der Projekte jeweils ab dem 01.01.2018 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
-- Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß § 20 HOAI 2021 eingeordnet sein.
-- Darüber hinaus müssen die beiden abgegebenen Referenzprojekte in der Gesamtschau* mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: die LPH 3 im Sinne des § 18 HOAI muss mit Ablauf der Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags (16.10.2023) abgeschlossen sein und die Fläche >= 3.000 ha (§ 18 HOAI.
*Gesamtschau:
In der Gesamtschau werden die Anforderungen z. B. erfüllt, wenn das Referenzprojekt 1 die Anforderungen des ersten Spiegelstrichs erfüllt und das Referenzprojekt 2 die Anforderungen an den zweiten Spiegelstrich erfüllt.
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- Je Referenzprojekt Landschaftsplanung:
-- Abschluss der letzten beauftragten und erbrachten Leistungsphase der Projekte jeweils ab dem 01.01.2018 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
-- Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß § 20 HOAI 2021 eingeordnet sein.
-- Darüber hinaus müssen die beiden abgegebenen Referenzprojekte in der Gesamtschau* mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: die LPH 4 im Sinne des § 23 HOAI muss mit Ablauf der Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags (16.10.2023) abgeschlossen sein und die Fläche >= 3.000 ha (§ 23 HOAI).
*Gesamtschau:
In der Gesamtschau werden die Anforderungen z. B. erfüllt, wenn das Referenzprojekt 1 die Anforderungen des ersten Spiegelstrichs erfüllt und das Referenzprojekt 2 die Anforderungen an den zweiten Spiegelstrich erfüllt.
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- Je Referenzprojekt Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK:
-- Abschluss der beauftragten und vollständig abgeschlossenen Leistung jeweils ab dem 01.01.2018 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
- Bei einem der beiden Referenzprojekte muss die Prozessbegleitung zur Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts im Zusammenhang mit einem formellen Flächennutzungsplanverfahren stehen.
-- Mindesteinwohnerzahl je Referenzprojekt: 15.000.
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Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit prüfbaren Angaben zu den im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten einzureichen.
Stadtplaner und Landschaftsarchitekt oder vergleichbares gemäß § 75 Abs. 1/2 VgV.
j) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.
k) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen.
Die Kriterien j) + k) sind Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 27.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.