Projekt 502 Teilprojekt 2: Markt-, Performanz- und Schwachstellenanalyse für biometrische Identitäten auf mobilen Systemen (BioID) Referenznummer der Bekanntmachung: P502 TP2: BioID
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 502 Teilprojekt 2: Markt-, Performanz- und Schwachstellenanalyse für biometrische Identitäten auf mobilen Systemen (BioID)
Im Rahmen des Projekts soll ein Prozess zur kontinuierlichen Marktanalyse mit Performanz- und Schwachstellenanalyse von Komponenten zur biometrischen Authentisierung in mobilen Geräten konzipiert und durchgeführt werden. Das Projekt umfasst die Erstellung einer Prüfmethodologie für mobile Systeme und deren Automatisierung zur Untersuchung einer möglichst großen Anzahl unterschiedlicher Geräte. Um Endnutzer und Hersteller gleichermaßen bei der Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen unterstützen zu können, soll des Weiteren eine umfassende Nutzungsumfrage zur Nutzerakzeptanz von organisatorischen Maßnahmen bei der biometrischen Authentisierung erstellt werden.
Abbruchkriterium:
Werden keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote für Fachlos 1 eingereicht, so werden auch die Vergabeverfahren für Fachlos 2 und Fachlos 3 aufgehoben oderbis zum Ergebnis der Neuausschreibung von Fachlos 1 ausgesetzt.
Werden keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote jeweils für Fachlos 2 oder Fachlos 3 eingereicht, so plant der Auftraggeber derzeit, die beiden anderen Fachlose regulär zu vergeben und eine Neuausschreibung jeweils für Fachlos 2 oder Fachlos 3 durchzuführen.
Fachlos 1: Entwicklung und Prüfung einer Testmethodologie für biometrische Performanz- und Schwachstellenanalysen an mobilen Verbraucherendgeräten
Im ausgeschriebenen Teilprojekt 2 Fachlos 1 ist ein Testkonzept und eine Testmethodologie für die in der BSI TR-03166 definierten biometrischen Performanzwerte und Präsentationsangriffsdetektions-Funktionalität für die Modalitäten Finger und Gesicht zu erstellen. Das Konzept ist im Rahmen des Projekts exemplarisch samt der Automatisierung und dem Framework zu prüfen und ggf. iterativ anzupassen und zu verbessern, siehe Punkt II.1.4.
AP 1.5 optional, siehe Leistungsbeschreibung.
Fachlos 2: Softwareframework zur Planung, Durchführung und Dokumentation von Performanztests und Schwachstellenanalysen
In Fachlos 2 wird ein Framework entwickelt, welches geeignet ist black-box testing (Performanz- und Schwachstellenanalyse) der biometrischen Authentifikationssysteme durchzuführen. Für das Framework wird die Notwendigkeit zur Erstellung von Software für Robotik, Computer Vision Signalauswertung und Dokumentation bestehen, siehe Punkt II.1.4.
AP 2.2.2 optional, siehe Leistungsbeschreibung.
Fachlos 3: Entwicklung neuer Herstellungs- und Präsentationsverfahren von Artefakten zur Überwindung von Präsentationangriffserkennungsverfahren (PAD) in mobilen Geräten
In Fachlos 3 wird es für die Testung von mobilen Geräten notwendig sein spezialisierte Artefakte, ggf. neuartige Materialien, zu entwickeln und zu erstellen. Diese müssen qualitativen Anforderungen genügen, was in Fachlos 3 erfolgt, siehe Punkt II.1.4.
AP 3.3 optional, siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.