Kurorchester Bad Salzuflen Referenznummer der Bekanntmachung: 84/2023/03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rudolph-Brandes-Allee 19
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5222-952356
Fax: +49 5222-95288356
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kurorchester Bad Salzuflen
Die Stadt Bad Salzuflen bietet ihren Gästen und Einwohner*innen Kurmusik durch ein Kurorchester. Das Orchester führt den Namen Staatsbadorchester.
Die Kurmusik ist wichtiger Bestandteil des Veranstaltungsprogramms in Bad Salzuflen und unerlässlich für die Erfüllung der kurörtlichen Rahmenbedingungen. Seit vielen Jahrzehnten spielt das Orchester in der Konzerthalle, der Wandelhalle, unter freiem Himmel im Kurpark oder an ausgewählten Orten zu besonderen Anlässen in der Stadt Bad Salzuflen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftritte des Kurorchesters folgen einem Spielplan, der sich wie folgt aufteilt:
a) Besetzung:
- 1.4. bis 31.10. Konzerte in Sextett-Besetzung
- 1.1. bis 31.3. und 1.11. bis 31.12. Konzerte in Quartett-Besetzung, mindestens jedoch in Trio-Besetzung
b) Instrumentengruppen:
Die Sextett-Formation ist grundsätzlich aus der folgenden Instrumentierung besetzt:
- Erste Violine
- Zweite Violine
- Erstes Klavier
- Zweites Klavier (Keyboard)
- Cello
- Klarinette
Die Quartett- bzw. Trio-Formation ist bevorzugt aus der folgenden Instrumentierung besetzt:
- Erste Violine
- Zweite Violine
- Klavier
- Klarinette
In Abstimmung mit dem Auftraggeber können Formationen mit jeweils wechselnden Instrumenten gebildet werden.
c) Spielzeiten:
Täglich zwei Konzerte zu jeweils 90 Minuten Spielzeit vormittags und nachmittags. Konzertfrei ist regelmäßig am Montag. Dies gilt nicht für gesetzliche Feiertage, die auf einen Montag fallen. Dann ist der darauffolgende Dienstag dienstfrei.
Sonderveranstaltungen
• Aktionsveranstaltungen von 30 Minuten Dauer werden in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September des Jahres freitags, samstags und sonntags abgehalten. (z. B. Singen im Park mit 1 Instrumentalist*in sowie 1 Sänger*in, Musik im Park 1 Instrumentalist*in)
• Tanztee findet ganzjährig einmal monatlich sonntags mit drei Musiker*innen statt. In der Zeit von Juni bis August findet Tanztee 14-tägig statt. Die Dauer beträgt 90 Minuten.
• Bis zu acht Sonderkonzerte mit acht Musiker*innen und einer Solistin zu je 90 Minuten Dauer werden jährlich (in der Regel monatlich von März bis Oktober) durchgeführt. Die rechtzeitige Terminierung findet zwischen den Vertragspartnern statt.
Der Auftraggeber behält sich eine Änderung und andere Einteilung der Spielzeiten im Rahmen der vereinbarten Wochenspielzeit vor.
d) Spielorte:
Die Konzerte finden in den von der Stadt Bad Salzuflen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, je nach Witterung auch im Freien statt (Konzerthalle, Wandelhalle, Kurhaus, Konzertmuschel, Kurpark, Orte außerhalb des Kurbetriebes in Bad Salzuflen). Die Proben können im Probenraum der Konzerthalle nach Absprache mit dem Auftraggeber stattfinden.
Die Stadt erhält eine Option zur Verlängerung des Vertrages für zwei Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Bewerbungsformular und Bieterplattform Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerberbungsformular zu verwenden, das auf der Ausschreibungsplattform "Deutsche eVergabe" heruntergeladen werden kann. Der Teilnahmeantrag und das Erstangebot ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen. Die Registrierung auf der Bieterplattform "Deutsche eVergabe" ist notwendig, zur Teilnahme an dem Verfahren. Die Beteiligung am Verfahren und die Abgabe eines Angebotes ist für die Bieter kostenlos.
2) Formale Ausschlusskriterien:
- Form- und fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs.1 Nr. 1 und Abs. 3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
- Rechtsgültige Unterschrift vorhanden
3) Rechtliche Ausschlusskriterien
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG
4) Weitere Ausschlusskriterien
- Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die ausgeschriebene Dienstleistung gehört, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nach § 43 Abs. 1 Satz 1 VgV nachgewiesen wird, dass die verantwortlichen Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen
- Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gemäß § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, ob und welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben. Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
5) Sonstiges
- Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bewerbern/Bietern nachgefordert werden.
- Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Rückfragen bis zum 09.10.2023 gestellt werden dürfen. Fragen, die nach dem 09.10.2023 eingehen, können nicht mehr fristgerecht beantwortet werden.
fachliche Qualifikation des Orchesterleiters (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV):
- Vorhandensein einer akademischen Musikausbildung und die Befähigung zum Spielen einer der genannten Instrumente: Violine, Klavier, Gitarre, Klarinette, Saxophon, Trompete,
- Erfahrungen im Bereich vergleichbarer Leistungen in Konzert- oder Unterhaltungsmusik in vertragsadäquaten Besetzungen. Alternativ: Konzept zur Darlegung der Orchesterorganisation und -struktur.
Zur Abgabe des Angebotes ist das Ausfüllen der Eigenerklärung ausreichend.
Vor Zuschlagserteilung werden von dem Bestbietenden noch folgende Nachweise angefordert:
- Nachweis der musikalischen Ausbildung der Orchesterleitung
- Namentliche Benennung der Orchestermusiker*innen und Nachweis der musikalischen Ausbildung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.