Lieferung von zwei Solo-Niederflurlinienbussen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Siebenlindenstr. 19
Ort: Rottenburg
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72108
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 74729330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sw-rottenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Solo-Niederflurlinienbussen
Die roBus GmbH (nachfolgend: Auftraggeberin) betreibt ab dem 01.01.2024 den Stadtbusverkehr in Rottenburg am Neckar und benötigt hierfür zwei Solo-Niederflurlinienbusse (NflB) 12m.
Rottenburg am Neckar
Es sollen zwei Solo-Niederflurbusse (Länge 12 Meter) beschafft werden. Die einzelnen Anforderungen ergeben sich aus der tabellarischen Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
Die Angabe zur Laufzeit des Vertrages erfolgt allein aus technischen Gründen. Es handelt sich bei der ausgeschriebenen Leistung um einen Kaufvertrag, bei dem keine konkrete Laufzeit angegeben werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung nicht älter als 3 Monate sein.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeberin anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Mit dem Teilnahmeantrag ist daher eine Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 einzureichen. Darin sind folgende Angaben zu machen:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (d.h. vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Lieferleistungen, mithin Lieferung von Niederflurlinienbussen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2022, 2021, 2020). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben und legt für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung für die kommenden Jahre vor, aus der sich die erwarteten Umsätze ergeben.
Mindestanforderung: Der Umsatz (netto) mit vergleichbaren Leistungen muss mindestens 1 Mio. € pro Jahr betragen.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er sowohl über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen als auch über die personellen und logistischen Ressourcen sowie die technische Ausrüstung verfügt, die zur Durchführung und Erfüllung der ausgeschriebenen Lieferleistung und Leistungserfolge erforderlich sind.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlagen 4 einzureichen. Darin sind folgende Angaben zu tätigen:
Mindestanforderung: Angabe von mindestens zwei Referenzprojekten, die nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung aus den vergangenen 5 Jahre (Kalenderjahre 2022, 2021, 2020, 2019, 2018) vergleichbar sind [Stichtag: Datum der Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung]. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Lieferung von mindestens zwei Niederflurlinienbussen umfassen.
Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu enthalten:
(1) Name und Adresse des Referenzauftraggebers;
(2) Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse);
(3) Bezeichnung und Gegenstand der Lieferleistung (kurze, aussagekräftige Darstellung der Referenz, die je Referenz nicht mehr als max. 1 DIN A4-Seite umfasst);
(4) Zeitraum der Leistungserbringung;
(5) Ort Leistungserbringung;
Der Teilnahmeantrag muss die in der EU-Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Eine vollständige Liste der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen beinhaltet die „Checkliste“ (vgl. Abschnitt G der Bewerbungsbedingungen).
Bei der Erstellung der Teilnahmeanträge sind die in der Anlage bereitgestellten Formblätter (Anlagen 1 - 8) zu verwenden. Die Auftraggeberin weist vorsorglich darauf hin, dass aufgrund der vergaberechtlichen Formstrenge bereits die fehlerhafte Verwendung eines Formblatts (z.B. durch inhaltliche Änderung oder durch Änderungen des Erklärungsgehaltes) zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen kann.
Die Lieferung der Fahrzeuge hat zwingend bis zum 08.01.2024 zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrensbedingungen, die Vordrucke, Leistungsbeschreibung
und Vertragsbedingungen, sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Teilnehmer
auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen
oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen
Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle
unverzüglich– spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf
die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von
ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche
zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach§ 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985