SAP ERP Betrieb ab 01.07.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 13-2_SAP ERP Betrieb_2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heinrich-Konen-Str. 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.banst-pt.de
Abschnitt II: Gegenstand
SAP ERP Betrieb ab 01.07.2024
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übernahme, der Betrieb und die Weiterentwicklung der SAP-Systeme der Auftraggeberin, der Betrieb eines Dokumentenarchivs als Service im Rechenzentrum des Dienstleisters und die Bereitstellung der Anbindung zwischen den SAP-Systemen und dem Archivsystem, die Erbringung des Anwendungssupports sowie der Modul-&
Basisberatung.
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Deutsche Bundespost
Nauheimer Str. 98
70372 Stuttgart
Für die Umsetzung und Abwicklung von internen Geschäftsprozessen, Personalverwaltungsaufgaben, sowie die Steuerung von Finanz- und Controlling Aufgaben ist bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT) ein SAP System („ERP-System“) im Einsatz. Es ist sicherzustellen, dass das derzeitige Betriebsmodell auf einen neuen Betreiber umgestellt und die Geschäftsprozesse nahtlos zum Produktivsetzungstermin am 01.07.2024 weitergeführt werden.
Hierbei sind insbesondere folgende Bereiche zu beachten:
- SAP-Basisbetrieb (z.B. Betrieb des SAP-Systems, Support Package Einspielung, EHP, Hinweise, usw.)
- Anwendungsbetreuung (SAP Module einschl. Erweiterungen und Archiv als Service, Schnittstellen, Änderungsmanagement und Weiterentwicklungen, Service-Desk, usw.)
- Migrationsprojekt für das gesamte System einschließlich Archivdaten zum neuen Rechenzentrum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SAP ERP Betrieb ab 01.07.2024
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499163
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der
Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb
von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.