Zukunftsfähige Schulen GT - Josefschule / Abdichtung Fliesen VE 33-3-JSF-2 Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-40-3-183
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Str. 70
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241822380
Fax: +49 524182-3539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Schulen GT - Josefschule / Abdichtung Fliesen VE 33-3-JSF-2
a. Treppenhaus: Betonwerksteinplatten, Plattenraster 30x30 cm, Farbe nach Bemusterung insg. ca. 40 m²
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
a. Treppenhaus: Betonwerksteinplatten, Plattenraster 30x30 cm, Farbe nach Bemusterung insg. ca. 40 m²b. Sanitärräume: Bodenfliesen, Format 20*20 cm, R10, Hohlkehlsockelfliesen; Wandanschlüsse mittels Dichtband , W1-I insg. ca. 75 m²c. Küchenbereich: Bodenfliesen, Format 20*20cm, R9-R12 in unterschiedlichen Anteilen, Hohlkehlsockelfliese für Küchenbereich liegend ausführen, Epoxidharzfuge, W3-I insg. ca. 115 m²d: Wandfliesen, Format 20*20cm, Farbe weiß, raumhoch im Küchenbereich, Abdichtung Küchenwände, raumhoch (W1-I) ca. 140 m²e: Wandfliesen, Format 20*20cm, Farbe weiß, raumhoch im Küchenbereich, Abdichtung Küchenwände, raumhoch (W3-I) insg. ca. 170 m²f: Wandfliesen bis 2,00 m Höhe in den Sanitärbereichen, Farbe weiß, Format 20*20 cm, W1-I insg. ca. 145 m²g: Sauberlaufmatte, R10, umlaufender Alurahmen ca. 10 m²h: Spiegel (Maße ca. 60*100 cm) in Fliesenspiegel bündig eingelassen, Bereich Saniträräume, Anzahl: ca. 7 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04158
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.