Immissionsschutzgutachten SuedLink
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Osloer Str. 15-17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Alexandra Daniel
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.transnetbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Immissionsschutzgutachten SuedLink
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenverträgen für die Leistung zur Erstellung von Immissionsschutzgutachten
Schallprognosen Bauphase nach AVV Baulärm
Erstellung von Gutachten zu Schallprognosen Bauphase nach AVV Baulärm.
maximal 2 x 2 weitere Jahre.
Schallgutachten Betriebsphase nach TA Lärm
Erstellung von Gutachten zu Schallgutachten Betriebsphase nach TA Lärm.
maximal 2 x 2 weitere Jahre.
Baubegleitende Überwachungsmessung Schall
Erstellung von Gutachten zu baubegleitender Überwachungsmessung Schall
maximal 2 x 2 weitere Jahre.
Baubegleitende Überwachungsmessung Erschütterung
Erstellung von Gutachten zu baubegleitender Überwachungsmessung Erschütterung
maximal 2 x 2 weitere Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft: Darstellung des Unternehmens bzw. der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Unternehmensorganisation, Anschrift und Ansprechpartner) gemäß Formblatt 02 sowie:
— Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis
— Datenblatt mit Darstellung der einzelnen Unternehmen (Formblatt 03),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Nachweis über Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben).
Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Bewerber aus anderen Herkunftsstaaten, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben.
b) Eigenerklärung (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend Formblatt 04 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“.
Soweit zutreffend:
c) Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft entsprechend Formblatt 03„Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft“;
d) Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen will, sind diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags (Formblatt 01) zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.1) entsprechenden Nachweisen darzulegen (Formblatt 03).
e) Bestätigung LTMG, Formblatt 05.
Die Bewerber müssen einen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr bezogen auf Tätigkeiten, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, nachweisen gemäß Formblatt 06 „Erklärung zu Umsätzen“.
a) Nachweis der Qualifikation gemäß Formblatt 07
b) Nachweis über Referenzen gemäß Formblatt 08
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76173
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen: - Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB). - Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).