CNC Werkzeugmaschine Referenznummer der Bekanntmachung: AB_309
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22844632354
Fax: +49 228-4463-100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hilgmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
CNC Werkzeugmaschine
Die HIL GmbH schreibt die Lieferung und Installation eines 5 Achsen Fräs- und Bearbeitungszentrums für das Werk St. Wendel aus.
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH, Werk Sankt Wendel Werkstraße 16 66606 Sankt Wendel
Ausschreibungsmenge gesamt, Höchstmenge: 1
Referenzen vergleichbare Aufträge (Eigenbeleg ist als Anlage c zum Nachweis von Referenzen für vergleichbare Objekte, deren Vertragsabschluss erst nach dem 01.05.2020 stattgefunden hat, mit diesen Angaben beizufügen)
- Kunde + Kontaktperson
- ECLASS-Angabe Sachgebiet und Hauptgruppe
- Umsatzvolumen pro Jahr
- Anbindung einer Shop-Lösung / eProcurement-Anwendung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass nur Personal vorgesehen ist, das die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und nicht von der Staatenliste (siehe Anlage 3 "Staatenliste") betroffen ist.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer zur Auftragsdurchführung geeigneten Betriebsstätte in Deutschland.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegen
Eigenerklärung, dass keine Geldbußen nach dem LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen sind und die für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 22 LkSG berechtigen.
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes vorlegt, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement (Kopie der Zertifizierungsurkunde ist beizulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine weiteren Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDY1BP8W3HY
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.