Gebäudereinigung von Reinräumen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_136_CS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 2
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dez. 5.6 - Zentraler Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 251/83-0
Fax: +49 251/83-22052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung von Reinräumen
Gebäudereinigung von Reinräumen ab 01.04.2024
48149 Münster
Ausgeschrieben wird die Unterhaltsreinigung in folgenden Reinräumen (sowie Grundreinigungsleistungen auf Abruf):
CeNTech I Cleanroom
Gebäude 0011
Heisenbergstraße 11
48149 Münster
CeNTech II Cleanroom
Gebäude 0021
Heisenbergstraße 12
48149 Münster
SON
Gebäude 8401
Busso-Peus-Str. 10
48149 Münster
Gebäude 1513
Anbau Kernphysik (Reinraumverbund)
Wilhelm-Klemm-Straße 9
48149 Münster
mit einer jährlichen Gesamtreinigungsfläche von ca. 145.413,26 qm und mit einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren (ab 01.04.2024) mit anschließender Verlängerungsoption.
Der Vertrag läuft vom 01.04.2024 bis 28.03.2026. Das Vertragsverhältnis verlängert sich stets um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Nur auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen:
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte)
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer)
Einzureichende Unterlagen:
- 3.5 Eigenerklärung Ausschlussgründe (521 bzw. 521 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 1. Ich/Wir erkläre(n),
- dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen meinem/unserem Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen kann.
Hinweis:
Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder Sie die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung bzw. dem Angebot beizufügen.
- 3.6 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (523 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
- 3.4 Unternehmensinformationen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausgefüllte Vorlage, u. a. Unternehmen, Adresse, Kontaktdaten, USt-ID, KMU
- 3.3 Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausgefüllte Eigenerklärung (siehe Vorlage). Zutreffenden Punkt bitte ankreuzen, keine Mehrfachauswahl:
Ich erkläre, dass mein/unser Unternehmen eine Haftpflichtversicherung unterhält, die die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen
Schadensbeträge bzw. Deckungszusagen für alle Schäden in voller Höhe abdeckt. Der Nachweis darüber wird dem Auftraggeber im Auftragsfall unverzüglich übermittelt.
Oder:
Ich erkläre, dass mein/unser Unternehmen eine Haftpflichtversicherung unterhält, welche die in den Vertragsbedingungen angegebenen
Schadensbeträge und Deckungszusagen nicht in voller Höhe deckt bzw. nicht alle Schadensarten enthält. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die Schadensbeträge bzw. Deckungszusagen der Haftpflichtversicherung im Auftragsfall unverzüglich an die in den Vertragsbedingungen geforderte Höhe
anzupassen bzw. fehlende Schadensarten zu ergänzen. Der Nachweis darüber wird dem Auftraggeber im Auftragsfall unverzüglich
übermittelt.
Oder:
Mein/Unser Unternehmen hat momentan keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im Auftragsfall unverzüglich eine Haftpflichtversicherung für alle in den Vertragsbedingungen genannten Schadensarten mit den geforderten Schadensbeträgen bzw.
Deckungszusagen abzuschließen. Der Nachweis darüber wird dem Auftraggeber im Auftragsfall unverzüglich übermittelt.
Geforderte Mindestversicherungssummen:
- bei Personen- und Sachschäden mindestens 10.000.000,- EUR
- bei Vermögensschäden mindestens 10.000.000,- EUR
- bei Allmählichkeits- und Abwasserschäden mindestens 5.000.000,- EUR
- bei Tätigkeitsschäden mindestens 5.000.000,- EUR
- bei Schlüsselverlustrisiko mindestens 100.000,- EUR
und zwar unter ausdrücklicher Freistellung des Auftraggebers von einer Inanspruchnahme
Dritter aufgrund solcher Schäden.
Nur auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen:
- Bescheinigung in Steuersachen
Einzureichende Unterlagen:
- 3.2 Angabe von Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausgefüllte Liste (siehe Vorlage) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Es ist mindestens eine Referenz einzutragen, die eine konkrete Vergleichbarkeit zu den ausgeschriebenen Objekten aufweist. Die Leistung darf nicht vor dem 31.10.2020 beendet worden sein. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (seit Oktober 2022) erbracht werden
- Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Nur auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen
Einzureichende Unterlagen:
- 3.8 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (531 bzw. 531 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 3.9 Erklärung Bieter Unteraufträge / Eignungsleihe (532 bzw. 532 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 3.10 Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge / Eignungsleihe (533 bzw. 533 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Nur auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in vertraglich geltender Höhe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Bieter sind verpflichtet, die im Dokument "Teilnahmebestätigung Objektbesichtigung"
aufgeführten Objekte zu besichtigen. Objektbesichtigungen werden in folgendem Zeitraum durchgeführt:
25.09.2023 bis 06.10.2023
Bieter, welche die Objekte besichtigen wollen, müssen rechtzeitig vor dem Zeitraum der
Objektbesichtigung einen Termin über die Vergabeplattform vereinbaren. Dazu reichen sie über die Vergabeplattform einen Terminvorschlag ein, der im oben angegebenen Zeitraum liegt.
Der Terminvorschlag wird von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bestätigt oder
es wird ein alternativer Termin im oben genannten Zeitraum angeboten. Die Termine müssen spätestens bis zum 29.09.2023 beantragt werden. Jeder Bieter erhält nur
einmalig die Möglichkeit, an einem Besichtigungstermin teilzunehmen.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDY1EYGV8LN
Postanschrift: Alberecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Schlossplatz 2
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/83-0
Fax: +49 251/83-22052
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de