Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: S5/02/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Postanschrift: Ostmerheimer Str. 200
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51109
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rehanova.de/home
Postanschrift: Neufelder Str. 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 ff.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH betreiben mit dem Krankenhaus Merheim dem Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße und dem Krankenhaus Holweide drei Krankenhäuser mit über 1.403 Planbetten und rund 4.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Darüber hinaus ist die Kliniken der Stadt Köln gGmbH Alleingesellschafterin sowohl der RehaNova Köln gGmbH als auch des Zentrums für Ambulante Medizin Kliniken Köln gGmbH. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigt als Vergabestelle auf Grundlage des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfer/einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH, die RehaNova Köln gGmbH und das Zentrum für Ambulante Medizin Kliniken Köln gGmbH (nachfolgend Auftraggeber – AG) abzuschließen.
Die AG beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfer/einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Prüfungsjahr 2023 abzuschließen, mit der einseitigen Möglichkeit der AG die Rahmenvereinbarung viermal um jeweils ein Prüfungsjahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von fünf Prüfungsjahren zu verlängern. Der Wirtschaftsprüfer bzw. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung insbesondere mit folgenden Leistungen beauftragt werden:
o Hinsichtlich der Vergabestelle sollen insbesondere folgende Leistungen beauftragt werden:
- Prüfung des nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang unter
Einbeziehung des Lagesberichtes nach § 317 HGB. Ergänzende Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen
Verhältnisse gem. § 53 HGrG. Aufnahme weitergehender Aufgliederung und Erläuterungen in den Prüfungsbericht,
- Prüfung der einzelnen Krankenhausabschlüsse nach § 30 KHg NRW inkl. Prüfungsbericht (KHBV-Abschlüsse),
- Prüfung nach § 4 Abs. 3 Satz 7 KHEntgG (alle Jahre) der endgültigen Erlöse,
- Vermerk nach § 17a Abs. 7 Satz 2 KHG zur Vorlage an die Vertragspartner nach § 18 Abs. 2 KHG für alle 3 Standorte (Ausbildungszuschläge),
- Vermerk nach § 4 Abs. 9 KHEntgG für alle 3 Standorte (Hygienezuschläge),
- Prüfung der Pflegepersonaluntergrenzen nach § 6 Abs. 5 PpUGV i.V.m. § 137i Abs. 4 Satz 2 SGB V,
- Bestätigung über die jahresdurchschnittliche Stellenbesetzung der Pflegevollkräfte nach § 6a KHEntgG,
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen Prüfung der Mittelverwendung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf nach § 4 Abs. 8a
KHEntgG,
- Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 30 Abs. 2 KHGG NRW i. V. m. § 18 KHGG NRW,
- Testat für die KJP über die tatsächliche Stellenbesetzung und zweckentsprechenden Verwendung der Mittel nach § 18 Abs. 2 und 3 BPFlV,
- Bestätigung zum Hebammenförderprogramm gem. § 4 Abs. 10 S. 14 KHEntgG,
- Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Mitteln aus sonstigen Zuwendungen,
- NKF-Prüfung (Gesamtabschluss der Stadt Köln),
- Verwendungsnachweis für den Hospitalstiftungsfonds (soweit dort Mittel abgerufen),
- Weitere mögliche Prüfungen, bedingt durch die Gesetzgebung zur Krankenhausfinanzierung,
- Prüfungsschwerpunkte des Aufsichtsrats im Rahmen der Jahresabschlussprüfung,
- Teilnahme an der Beratung des Aufsichtsorgans bzw. seiner Ausschüsse über den Jahresabschluss und Erstellung eines Berichts über die wesentlichen
Ergebnisse der Prüfung,
- Erstellung eines Berichts über die Bezüge der Mitglieder der Unternehmensorgane zur Verifizierung ihrer Ordnungsmäßigkeit,
o Hinsichtlich der Reha Nova, Neurologische Rehabilitationsklinik Köln gGmbH sollen insbesondere folgende Leistungen beauftragt werden:
- Prüfung des nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang unter
Einbeziehung des Lagesberichtes nach § 317 HGB. Ergänzende Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen
Verhältnisse gem. § 53 HGrG. Aufnahme weitergehender Aufgliederung und Erläuterungen in den Prüfungsbericht,
- Erstellung eines Berichts über die Bezüge der Mitglieder der Unternehmensorgane zur Verifizierung ihrer Ordnungsmäßigkeit
- Prüfung gem. § 53 HGrG (extra Band)
• Hinsichtlich des Zentrums für Ambulante Medizin Kliniken Köln gGmbH sollen insbesondere folgende Leistungen beauftragt werden:
- Prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses
- Prüfung des Bezügeberichts und sonstiger Leistungen gem. § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 GO NRW
Der geschätzte Wert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Prüfungsjahr abgerufen werden, beträgt 150.000 € netto.
Der Höchstwert der Leistungen, der während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 1.125.000 € netto (Gesamtwert über die maximale Vertragslaufzeit von 5 Jahren).
Es handelt sich bei den vorstehenden Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert.
Bei den Werten handelt es sich um reine Schätzungen, die auf Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt wurden und auf Grund dieses Charakters keine verbindlichen Kostenwerte darstellen können. Insofern kann es auch zu Abweichungen durch unvorhersehbare Ereignisse kommen, die Einfluss auf die Prüfung haben.
Verlängerungsoption gemäß Abschnitt II.2.7 sowie Bedarfsposition gemäß der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 ff.
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VGV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.