Bundesstadt Bonn, Durchführung kommunale Wärmeplanung in Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2023-5762
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228772600
Fax: +49 228779619666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Durchführung kommunale Wärmeplanung in Bonn
Durchführung kommunale Wärmeplanung in der Bundesstadt Bonn
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet incl.
- Bestandsanalyse
- Potentialanalyse
- Simulation von Zielszenarien
- Entwicklung einer Wärmewendestrategie
- Bereitstellung einer anwenderfreundlichen und parametrierbaren Software zur Darstellung der Wärmeplanung (Digital Twin)
- Entwicklung und Beratung zu Controlling-Konzept, Verstetigung der kommunalen Wärmeplanung und zu Partizipations- bzw. Kommunikationsstrategien
- Projektmanagement, Gestaltung von Workshops und Datenübergabe
Eine Zuschlagserteilung bzw. ein Vertragsabschluss erfolgt gemäß der Kommunalrichtlinie (Nationale Klimaschutzinitative (NKI) nur bei Bewilligung der beantragten Zuwendung. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde uns seitens des Fördergeldgebers bewilligt.
Thomas-Mann-Straße 2-4 53111 Bonn
Entwicklung einer Bestands- und Potentialanalyse sowie von konkreten Zielszenarien und Strategien zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
Am 07. November 2019 hat der Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen, dass die Stadt bis spätestens 2035 klimaneutral wird. Das setzt eine umfassende Reduktion der von der Stadt Bonn und deren Beteiligungsgesellschaften verursachten Treibhausgasemissionen, sowie die Schaffung geeigneter Kompensationsmöglichkeiten voraus.
Die Wärmewende ist für das Erreichen der Klimaneutralität von hoher Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung der Bundesstadt Bonn durch den Rat beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung für die Bundesstadt Bonn zu erstellen. Diese Wärmeplanung zielt klar auf eine vollständige, erneuerbare, stadtweite Versorgung mit Wärme und Kälte, um das politische Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu unterstützen. Im Ergebnis soll ein sozialverträglicher Transformationspfad entstehen.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung für die Bundesstadt Bonn ist es, einen Überblick über die Entwicklung der Wärmenachfrage und ihre mögliche Deckung über lokal verfügbare erneuerbare Energiequellen oder Abwärme (z. B. industriell Prozessabwärme) in den nächsten Jahren unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele zu erhalten. Ferner soll die dafür erforderliche Versorgungsinfrastruktur prognostiziert werden, um die Wärmenachfrage in Bonn langfristig und nachhaltig zu decken und sicherstellen zu können. Dabei soll auch die Frage nach dem Transformationsbedarf für die Anpassung der Infrastruktur und die damit einhergehenden Kosten beantwortet werden. Ferner soll die Möglichkeit verschiedener energetischer Sanierungsquoten im Gebäudebestand simuliert werden, um den erforderlichen Transformationsprozess in Szenarien realistisch nachbilden zu können.
Die kommunale Wärmeplanung in Bonn dient einer möglichst vollständigen Erschließung und Nutzung bestehender, lokaler EE- und Abwärmepotentiale sowie der Koordination der Investitionsentscheidungen einer Vielzahl von Akteuren, u. a. Gebäudeeigentümern, Infrastrukturanbietern, Netzbetreibern, Fern- und Nahwärmeanbietern, Flächeneigentümern, Eigentümern von EE-Quellen, potentiellen Anbietern von Abwärme sowie Contractoren mit Blick auf die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung des Gebäudebestands im gesamten Stadtgebiet.
Die kommunale Wärmeplanung soll Planungsgrundlagen schaffen, die Abwägungen von ordnungsrechtlichen Instrumenten erlauben, als Diskussionsgrundlage für einen optimalen Transformationspfad des lokalen Wärmemarktes dienen und die Verabschiedung der städtischen Wärmewendestrategie ermöglichen. Optimal bedeutet in diesem Zusammenhang die Erreichung der Klimaneutralität unter Wahrung der Versorgungssicherheit bzw. sozialverträglichen Kostengestaltung für die Bonner Bürger*innen und einer Finanzierbarkeit für Stadt, Netzbetreiber und Energieversorger (Vollkostenrechnung). Die Ergebnisse sollen münden in einer Wärmewendestrategie, die einen Transformationsplan und Maßnahmen für 2030, 2035, 2040 und 2045 beschreibt. Dabei sollen zwei bis drei Fokusgebiete identifiziert und fünf Maßnahmen für die ersten fünf Jahre konkret und detailliert ausgearbeitet werden.
Die genannten Leistungen können durch ein Büro oder durch eine Bewerbergemeinschaft erbracht werden.
Weitere verbindliche Vorgaben und Randbedingungen sind unter folgenden Anhängen zu finden:
Leistungsverzeichnis mit detaillierten Angaben zu, unter II. 1.4 genannten Phasen und Bausteinen
Anforderungskatalog an Software-Lösung zu Vertragsbestandteilen, ISMS, Datenschutz, Datenhoheit und Schnittstellen
- Umsatz (VgV / VOB/A (EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens von
mind. Euro 500.000,- jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Gewichtung: 15%
Bewertungsmethode:
Für den höchsten Wert eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis
zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft.
Formel: Wert des Bieters : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums
- Referenzen (VgV / VOB/A (EU)) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Maximal drei
Unternehmensreferenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Wärme- oder Infrastrukturplanungen in Kommunen ab 75.000
Einwohner*innen). Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, die in den Kalenderjahren 2021, 2022 oder 2023
abgeschlossen wurden. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie nicht
mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers.
Gewichtung: 70%
Bewertungsmethode:
Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der
Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet:
o 5 Punkte = herausragende Referenz, die die Anforderungen übererfüllt
o 4 Punkte = vollständige Erfüllung der Anforderungen
o 3 Punkte = unwesentliche Einschränkungen
o 2 Punkte = noch hinnehmbare Einschränkungen
o 1 Punkt = deutliche Einschränkungen
o 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung und /oder keiner Vergleichbarkeit
Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums: 3
Die Summe der einzelnen gewichteten Punktzahlen der Eignungskriterien ist für die Bewerberauswahl maßgebend.
- Qualifikation und mindestens fünfjährige Berufserfahrung einer festen/kontinuierlichen technischen Projektleitung (mit dem
Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einschlägige Qualifikation und mindestens fünfjährige Berufserfahrung
einer festen/kontinuierlichen technischen Projektleitung, die das Projekt durchführt, mit fachlichem Lebenslauf und
persönlichen Referenzen zu vergleichbaren Projekten
Gewichtung: 15%
Bewertungsmethode:
Jede Qualifikation wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Relevanz zum Leistungsgegenstand wie folgt
bewertet:
o 5 Punkte = herausragende Qualifikation, die die Anforderungen übererfüllt
o 4 Punkte = vollständige Erfüllung der Anforderungen
o 3 Punkte = unwesentliche Einschränkungen
o 2 Punkte = noch hinnehmbare Einschränkungen
o 1 Punkt = deutliche Einschränkungen
o 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung und /oder keiner Relevanz
Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums
Die Summe der einzelnen gewichteten Punktzahlen der Eignungskriterien ist für die Bewerberauswahl maßgebend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung" oder "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft" verwenden.
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen. Sofern eine Mindesthöhe seitens des Auftraggebers gefordert wird, erfolgt die Nennung der Höhe in der Bekanntmachung / Vergabeunterlagen.
- Umsatz (VgV / VOB/A (EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens von mind. Euro 500.000,- jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Gewichtung: 15%
Bewertungsmethode:
Für den höchsten Wert eines wertbaren Teilnahmeantrags werden 5 Punkte vergeben. Im Verhältnis zu diesem Bestwert werden die niedrigeren Werte linear abgestuft.
Formel: Wert des Bieters : Bestwert X 5 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl
Die Summe der einzelnen gewichteten Punktzahlen der Eignungskriterien ist für die Bewerberauswahl maßgebend.
Mindesthöhe für die Haftpflichtversicherung;
1.500.000,- Euro für Personen- und sonstige Schäden
Mindestumsatz in Höhe von 500.000 EUR
Einzureichende Unterlagen:
- Ausschlussgründe 521 (UVgO, VgV) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "521" - Eigenerklaerung Ausschlussgruende" verwenden.
- Unterauftragnehmer / Eignungsleiher Verpflichtungserklärung 533 (UVgO, VgV) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "533 - Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher" verwenden.
- Unteraufträge / Eignungsleihe Verzeichnis 532 (UVgO, VgV) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Bitte das Dokument "532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe" verwenden.
- Referenzen (VgV / VOB/A (EU)) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Maximal drei Unternehmensreferenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Wärme- oder Infrastrukturplanungen in Kommunen ab 75.000 Einwohner*innen). Es werden Referenzen als bewertungsfähig angesehen, die in den Kalenderjahren 2021, 2022 oder 2023 abgeschlossen wurden. Beschreiben Sie das Projekt kurz, um die Vergleichbarkeit überprüfbar zu machen. Reichen Sie nicht mehr als drei Referenzen ein. Nennen Sie Name und Kontaktdaten des Referenzgebers.
Gewichtung: 70%
Bewertungsmethode:
Jede Referenz wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Vergleichbarkeit zum Leistungsgegenstand und der Überprüfung der Referenz beim Referenzgeber wie folgt bewertet:
o 5 Punkte = herausragende Referenz, die die Anforderungen übererfüllt
o 4 Punkte = vollständige Erfüllung der Anforderungen
o 3 Punkte = unwesentliche Einschränkungen
o 2 Punkte = noch hinnehmbare Einschränkungen
o 1 Punkt = deutliche Einschränkungen
o 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung und /oder keiner Vergleichbarkeit
Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums: 3
Die Summe der einzelnen gewichteten Punktzahlen der Eignungskriterien ist für die Bewerberauswahl maßgebend.
- Qualifikation und mindestens fünfjährige Berufserfahrung einer festen/kontinuierlichen technischen Projektleitung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einschlägige Qualifikation und mindestens fünfjährige Berufserfahrung einer festen/kontinuierlichen technischen Projektleitung, die das Projekt durchführt, mit fachlichem Lebenslauf und persönlichen Referenzen zu vergleichbaren Projekten
Gewichtung: 15%
Bewertungsmethode:
Jede Qualifikation wird seitens des Auftraggebers qualitativ mit Blick auf die Relevanz zum Leistungsgegenstand wie folgt bewertet:
o 5 Punkte = herausragende Qualifikation, die die Anforderungen übererfüllt
o 4 Punkte = vollständige Erfüllung der Anforderungen
o 3 Punkte = unwesentliche Einschränkungen
o 2 Punkte = noch hinnehmbare Einschränkungen
o 1 Punkt = deutliche Einschränkungen
o 0 Punkte = bei keiner Zielerreichung und /oder keiner Relevanz
Formel: Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl des Kriteriums
Die Summe der einzelnen gewichteten Punktzahlen der Eignungskriterien ist für die Bewerberauswahl maßgebend.
1.) Bietergemeinschaften sind zugelassen
2.) Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeber., wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Vorauss. nach Ziffer 1.) erfüllen und ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 VgV). Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrfachbewerbungen werden ausgeschlossen.
a) Bei Antragsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist der Teilnahmeantrag mit der geforderten Signatur zu versehen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Teilnahmeantrag ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist mit dem Bietertool über die Vergabeplattform www.vmp-rheinland.de an das Referat Vergabedienste zu übermitteln.
b) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist, nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Einzureichende Unterlagen:
- Teilnahmeantrag (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "Teilnahmeantrag" verwenden.
- Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.
- Eigenerklärung über Einhaltung der Anforderungen der Kommunal-Richtlinie und des technischen Annexes in ihrer jeweils aktuellsten Fassung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über Einhaltung der Anforderungen der Kommunal-Richtlinie und des technischen Annexes in ihrer jeweils aktuellsten Fassung:https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung)
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDY1BZKHD00
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de