Druck, Kuvertierung und Postversand LWL Referenznummer der Bekanntmachung: RVH-016-32-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlstr.11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-591-5351
Fax: +49 251-591-5422
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Druck, Kuvertierung und Postversand LWL
Neuausschreibung von Postdienstleistungen, Massendruck- und Kuvertierung in zwei Losen.
Los 1, Postdienstleistungen.
I. Auftragswertschätzung/Auftragsmengen für gesamte Vertragslaufzeit (48 Monate) gem. § 3 Abs., 4 VgV:
1.1. Standardbrief National bis 20g, Menge: 2.534.340 Stück
1.2. Kompaktbrief National bis 50g: 759.972 Stück
1.3. Großbrief National bis 500g: 457.248 Stück
1.4. Maxibrief National bis 1000g: 20.112 Stück
1.5. Standardbrief International bis 20 g: 2.744 Stück
1.6. Kompaktbrief International bis 50g: 1.064 Stück
1.7. Großbrief International bis 500g: 1.848 Stück
1.8. Aufpreis Porto für Einwurf-Einschreiben: 672 Stück
1.9.. Aufpreis für Übergabe-Einschreiben: 8.632 Stück
1.10. Aufpreis zum Briefporto für Übergabe-Einschreiben mit Rückschein: 1.112 Stück
1.11. Förmliche ZUstellung: 6532 Stück
1.12. Postkarte National 4.084 Stück
1.13. Büchersendung Natoional bis 500g: 5.564 Stück
1.1.4.Büchersendung Nationatl bis 1000g: 6.384 Stück
1.15. Bundeweit Infopost Groß bis 100g: 16.236 Stück
1.16. Bundesweit Infopost bis 250g: 11.712 Stück
1.17. Bundesweit Infopost bis 50g: 5.160 Stück
1.18 Bundesweit Infopost Maxi bis 100g: 8.584 Stück
Die im Einzelnen voraussichtlichen geschätzen Mengen sind dem Preisblatt zu entnehmen. EIne Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
II. Maximale (optionale) Höchstmengen für die gesamt Vertragslaufzeit (48 Monate) hem. § 3 Abs.4 VgV:
1.1. Standardbrief National bis 20g, Menge: 3.041.208 Stück
1.2. Kompaktbrief National bis 50g: 911.966 Stück
1.3. Großbrief National bis 500g: 548.697 Stück
1.4. Maxibrief National bis 1000g: 24.134 Stück
1.5. Standardbrief International bis 20 g: 3.293 Stück
1.6. Kompaktbrief International bis 50g: 1.277 Stück
1.7. Großbrief International bis 500g: 2.218 Stück
1.8. Aufpreis Porto für Einwurf-Einschreiben: 806 Stück
1.9.. Aufpreis für Übergabe-Einschreiben: 10.358 Stück
1.10. Aufpreis zum Briefporto für Übergabe-Einschreiben mit Rückschein: 1.334 Stück
1.11. Förmliche Zustellung: 7.838 Stück
1.12. Postkarte National: 4.900 Stück
1.13. Büchersendung Natoional bis 500g: 6.676 Stück
1.1.4.Büchersendung Nationatl bis 1000g: 7.660 Stück
1.15. Bundeweit Infopost Groß bis 100g: 19.483 Stück
1.16. Bundesweit Infopost bis 250g: 14.054 Stück
1.17. Bundesweit Infopost bis 50g: 6.192 Stück
1.18 Bundesweit Infopost Maxi bis 100g: 10.300 Stück
Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca.20% unterschritten wird (s.oben geschätzte Auftragsmengen).
Der genannte Werrt entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20- Simonsen & Weel.
Los 2, Massendruck- und Kuvertierleistungen:
I. Auftragswertschätzung/Auftragsmengen für gesamte Vertragslaufzeit (48 Monate) gem. § 3 Abs., 4 VgV:
Personalwesen: Entgeltnachweise
Pos.2: Druck s/w: ´4.800.000 Durckseiten
Kuvertierung: 1.600.000 Kuverts
Pos.3 Druck: 160.000 Druckseiten
Kuvertierung: 160.000 Kuverts
Pos.4 Einzelschreiben: 6.480.000 Druckseiten
Kuvertierung: 2.160.000 Kuverts
Pos5./Wahlpos.:
Druck duplex: 1.200.000 Druckseiten
Kuvertierung: 400.000 Kuerts
Aufdruck Frankierung: 400.000 Stück
Lieferkosten:
Pos.6: 1.104 Lieferungen
Pos7.: 1.104. LIeferungen
Pos.8 1000 Lieferungen
Die im Einzelnen voraussichtlichen geschätzen Mengen sind dem Preisblatt zu entnehmen. EIne Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
II. Maximale (optionale) Höchstmengen für die gesamt Vertragslaufzeit (48 Monate) hem. § 3 Abs.4 VgV:
Personalwesen: Entgeltnachweise
Pos.2: Druck s/w: 5.760.000 Durckseiten
Kuvertierung: 1.920.000 Kuverts
Pos.3 Druck: 192.000 Druckseiten
Kuvertierung: 192.000 Kuverts
Pos.4 Einzelschreiben: 7.776.000 Druckseiten
Kuvertierung: 2.592.000 Kuverts
Pos5./Wahlpos.:
Druck duplex: 1.440.000 Druckseiten
Kuvertierung: 480.000 Kuerts
Aufdruck Frankierung: 480.000 Stück
Lieferkosten:
Pos.6: 1.324 Lieferungen
Pos7.: 1.324. LIeferungen
Pos.8 1200 Lieferungen
Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca.20% unterschritten wird (s.oben geschätzte Auftragsmenge)
Postdienstleistungen
Münster (Westfalen)
Abholung, Sortierung und Frankierung der gesamten bereits einkuvertierten Postsendungen. Bereitstellung von Postkisten.
Massendruck- und Kuvertierleistungen der LWL-IT
- digital
- Anlieferung an 23 Anlieferstellen des LWL (Münster, Bielefeld, Detmold, Hagen, Soest. Lichtenau, Vlotho, Bochum, Dortmund, Olpe, Paderborn, Herten, Hemer, Marsberg, Lippstadt, Gütersloh, Schloss Haldem, Marl-Sinsen, Stemwede-Haldem)
und Übergabe an den Postdienstleister des LWL (Los 1)
- Übernahme des Massendruckgeschäfts für zwei Fachbereich des LWL ab 01.02.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er / sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.
Darüber hinaus versichern der Bieter/ die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter muss bestätigen, dass er eine Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung besitzt und kein Lizenzentziehungsverfahren gem.§ 5 Abs.2 PostG gegen ihn eingeleitet wurde.
Beide Lose: Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen anzugeben. Weiterhin ist der Gesamtumsatz aus den letzten drei zurückliegenden Geschäftsjahren anzugeben.
Los 1)
- Der Bieter hat mind.zwei Referenzen zu benennen, die mit dem Auftrag (Abholung, Beförderung, Zustellung von Postsendungen) vergleichbar sind. Die Referenz gilt als vergleichbar, wenn das jährlich zu bearbeitende Sendungsvolumen mind. 250.000 Postsendungen in den verschiedensten Formaten und Gewichtsklassen bis 1000 g beträgt.
- Der Bieter ist gem. DIN EN 13850:2020, DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung ausgezeichnet.
Los 2) Der Bieter hat mind. drei Referenzen zu benennen, die mit dem Auftrag (Druck von sensiblen, persönlichen Daten) vergleichbar sind. Das jährlich zu bearbeitende Druckvolumen muss dabei mindestens 500.000 Druckseiten betragen.
- Der Bieter versichert, dass seine Daten ausschließlich an Standorten gehostet werden, die im Geltungsbereich der EU-DSVGO liegen
-Der Bieter verfügt über eine ISO 9001 Und/oder 27001 Zertifizierung oder vergleichbar
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz NRW) ausführen.
Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die genannte Ansprechperson bis zum
10.10.2023 zu richten. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vom Auftragnehmer einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Vergaberegister NRW einholen wird.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.