Analytikleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 7115-01-029 - Ehemaliges Betriebsgelände der WASAG-Chemie in Haltern-Sythen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werksstraße 15
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aav-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Analytikleistungen
Auf dem Gelände der ehemaligen Wasagchemie Sythen GmbH ist neben dem Rückbau von Altgebäuden eine umfangreiche Untersuchung und ggf. Sanierung des Bodens vorgesehen. Hierzu wird die Analytik von Bodenproben und Gebäudeschadstoffen ausgeschrieben.
Werkstraße 45721 Haltern am See
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Die Analytikleistungen sind in Boden- und Gebäudeanalytik aufgeteilt.
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Nach aktuellem Planungsstand wird mit ca. 1.700 Bodenproben/Mischproben und ca. 20 Beton-/Asphaltkernen gerechnet, welche in einem Zeitraum von etwa 16 Wochen
entnommen werden und vom Bieter für ein Jahr einzulagern sind. Die Proben, welche für die Analysen herangezogen werden, werden vom Fachgutachter bestimmt,
welcher auch den Laborauftrag anfertigt und an das Labor übermittelt.
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Hinsichtlich der Laborkapazitäten ist folgendes zu beachten:
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- Für die Analyse auf STV sind zunächst ca. 750 Proben (Feststoff und Eluat) vorgesehen. Pro Woche ist daher mit durchschnittlich 75 Analysen auf STV zu rechnen.
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- Hinzu kommen abfallrechtliche Einstufungen nach EBV und DepV mit zusätzlichen Untersuchungen auf STV (insgesamt 85 bzw. 50). Der Großteil der Proben wird innerhalb von ca. 3 Wochen anfallen.
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- Weiterhin sind 65 Proben hinsichtlich der Parameter der BBodSchV bezogen auf den Wirkungspfad Boden- Mensch zu untersuchen. Auch hier sind die STV mit zu prüfen (Feststoff + Eluat).
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Hieraus resultieren durchschnittlich bis zu 7 Proben/Woche.
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Die Probenanzahl ist insbesondere beim Zeitaufwand der Eluaterstellung zu berücksichtigen. Die Ergebnisse von bodenschutzrechtlichen Analysen sind binnen 14 Kalendertagen zu liefern und die Ergebnisse
von abfallrechtlichen Untersuchungen sind binnen 28 Kalendertagen zu liefern.
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Für jede untersuchte Probe ist ein Analysenbericht anzufertigen, in dem die Ergebnisse aller untersuchten Parameter enthalten sind. Die Zusammenfassung mehrerer Proben in einem Laborbericht erfolgt nur bei entsprechendem Laborauftrag des AG.
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Um Nachprüfungen der Messungen in Zweifelsfällen zu gewährleisten, sind sämtliche Laboraufzeichnungen (Protokolle, Spektren, Chromatogramme) vom ausführenden Labor aufzubewahren.
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Durch Verzögerungen im Projektfortschritt kann sich eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ergeben.
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Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
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Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft (VHB-Formular 421) geleistet werden.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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gemäß Liste AAV-Ausschreibungsunterlagen:
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- AAV-Formular 6 - Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
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- AAV-Formular 9 - Eigenerklärung zur Versicherung
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gemäß Liste AAV-Ausschreibungsunterlagen:
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- Sachkunde DGUV-Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" (ehem. BGR 128) oder Fachkunde gemäß TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen"
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- Sachkunde gemäß AQS-Merkblatt P-8/2 und P-8/3
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- Sachkunde gemäß TRGS 519 "Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (Anlage 3)
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-Sachkunde gemäß TRGS 521 "Arbeiten mit alter Mineralwolle"
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Akkreditierung der DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die entsprechenden Parameter, Untersuchungsverfahren und Normen
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Abschnitt IV: Verfahren
Geschäftsstelle des AAV in Hattingen
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Der AAV-Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung hat seinen Publikumsverkehr eingestellt.
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Die Submissionen finden daher ohne die Teilnahme von Bietern oder ihrer Bevollmächtigten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMNDJH5
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
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Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
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