Beschaffung Maschinenpark Referenznummer der Bekanntmachung: 001/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Merzhauser Straße 119
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Biologie / Department of Biology Referat Prognose, Monitoring / Unit F
E-Mail:
Telefon: +49 761401651303
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wbi-freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.wbi-freiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Maschinenpark
Beschaffung eines Raupenfahrzeug (Los 1), auf dem ein Parzellen-Spritzgerät (Los 2) aufgebaut wird. Das Raupenfahrzeug soll Steigungen von bis zu 30 % befahren können. Deshalb benötigt das Raupenfahrzeug eine Leistung von mindestens 40 PS. Das Raupenfahrzeug sollt nicht mehr als 1.100 kg wiegen. Das Parzellen-Spritzgerät soll nicht mehr als 750 kg wiegen.
Der Lieferant soll über einen Kundendienst von November bis Januar, einen Kundennotdienst im Zeitraum von April bis September der innerhalb von 12 h (zwölf Stunden) vor Ort ist und innerhalb von 1h (einer Stunde) telefonisch erreichbar ist.
Raupenfahrzeug mit Teilkabine aus Aluminium und Glas (Kurzzeichen: Fahrzeug)
79100 Freiburg im Breisgau
Raupenfahrzeug
Parzellen - Spritzgerät (Kurzzeichen: Spritze)
79100 Freiburg im Breisgau
Spritzgerät
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Raupenfahrzeug mit Teilkabine aus Aluminium und Glas (Kurzzeichen: Fahrzeug)
Postanschrift: Freiburger Straße 10 Gewerbepark Breisgau
Ort: Eschbach (Markgräflerland)
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79427
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Parzellen - Spritzgerät (Kurzzeichen: Spritze)
Postanschrift: Am Fuchsgraben 5B
Ort: Sasbach bei Achern, Baden
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77880
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de