Restplanung und Bau von Breitbandinfrastrukturen sowie Hausanschlussmanagement ZVBB - GFP Cluster 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 585/23-AZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hermann-Metzger-Straße 5
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 75413986953
Fax: +49 75413986953
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvbb.de
Postanschrift: Panoramastraße 33
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Restplanung und Bau von Breitbandinfrastrukturen sowie Hausanschlussmanagement ZVBB - GFP Cluster 2
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in den Gemeindegebieten Bermatingen und Oberteuringen sowie im Stadtgebiet Markdorf. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken in den Gemarkungsgebieten gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten.
Los 1 Gemeinde Bermatingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Bodenseekreises sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die TeleData GmbH, Friedrichshafen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen für Los 1 folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken:
Los 1: Gemeinde Bermatingen:
- ca. 2,0 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt
- ca. 1,2 km Nutzung von bestehender Infrastruktur
- ca. 22 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 0 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
- ca. 4 Unterverteilungen (RVt)
Der Auftraggeber plant, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s in der Symmetrie im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieses Projekts umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 75 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s in der Symmetrie betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor.
Der Auftraggeber hat bereits flächendeckende FTTB-Strukturplanungen sowie FTTB-Trassenplanungen im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt werden. Die Bestandunterlagen/Planunterlagen des Auftraggebers entsprechen nicht den Vorgaben des Fördermittelgebers hinsichtlich des umzusetzenden Faser-, Material- und Reservekonzepts des Bundes sowie den anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen. Der Planungsstand ist folglich hinsichtlich Faserkonzept, Materialkonzept und Reservekonzept des Bundes in eine Genehmigungsplanung weiterzuentwickeln und gemäß den anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen bereitzustellen.
Planungsleistungen
Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung
- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen
(inklusive Kampfmitteluntersuchung und Altlastenuntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen und Einholung von Genehmigungen zur Querung von Gewässern und Bahnlinien)
- Ausführungsplanung
- Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen
- Leitungsträgerabstimmungen
- Bauleitung und Bauüberwachung
- Vermessung, Einmessung und Dokumentation
- Übergabe an den Auftraggeber
Bauleistungen
Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenze
der anzuschließenden Grundstücke
- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen
- Verlegung von Rohrsystemen
- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten(z.B. Unterverteilungen, Schächte etc.)
- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)
- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung
(Anschlusspunkt Netzbetreiber/Backbone zu PoP-Standort)
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung
(PoP-Standort zu den Unterverteilungen)
- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten, Spleißarbeiten etc.)
- Vermessung, Einmessung und Dokumentation
- Übergabe an den Auftraggeber
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2 Stadt Markdorf
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Bodenseekreises sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die TeleData GmbH, Friedrichshafen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen für Los 2 folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken:
Los 2: Stadt Markdorf:
- ca. 24,5 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt
- ca. 0,7 km Nutzung von bestehender Infrastruktur
- ca. 427 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 0 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
- ca. 40 Unterverteilungen (RVt)
Der Auftraggeber plant, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s in der Symmetrie im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieses Projekts umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 75 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s in der Symmetrie betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor.
Der Auftraggeber hat bereits flächendeckende FTTB-Strukturplanungen sowie FTTB-Trassenplanungen im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt werden. Die Bestandunterlagen/Planunterlagen des Auftraggebers entsprechen nicht den Vorgaben des Fördermittelgebers hinsichtlich des umzusetzenden Faser-, Material- und Reservekonzepts des Bundes sowie den anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen. Der Planungsstand ist folglich hinsichtlich Faserkonzept, Materialkonzept und Reservekonzept des Bundes in eine Genehmigungsplanung weiterzuentwickeln und gemäß den anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen bereitzustellen.
Planungsleistungen
Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung
- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen
(inklusive Kampfmitteluntersuchung und Altlastenuntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen und Einholung von Genehmigungen zur Querung von Gewässern und Bahnlinien)
- Ausführungsplanung
- Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen
- Leitungsträgerabstimmungen
- Bauleitung und Bauüberwachung
- Vermessung, Einmessung und Dokumentation
- Übergabe an den Auftraggeber
Bauleistungen
Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenze
der anzuschließenden Grundstücke
- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen
- Verlegung von Rohrsystemen
- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten(z.B. Unterverteilungen, Schächte etc.)
- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)
- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung
(Anschlusspunkt Netzbetreiber/Backbone zu PoP-Standort)
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung
(PoP-Standort zu den Unterverteilungen)
- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten, Spleißarbeiten etc.)
- Vermessung, Einmessung und Dokumentation
- Übergabe an den Auftraggeber
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 3 Gemeinde Oberteuringen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Gemarkungsgebiete in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Bodenseekreises sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichtete NGA-Netze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Diese neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) werden einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die TeleData GmbH, Friedrichshafen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieser neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) umfassen für Los 3 folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken:
Los 3: Gemeinde Oberteuringen:
- ca. 3,7 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt
- ca. 6,0 km Nutzung von bestehender Infrastruktur
- ca. 124 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 0 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
- ca. 1 Unterverteilung (RVt)
Der Auftraggeber plant, sollte es eine Upgrade-Förderung für Graue Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s in der Symmetrie im Rahmen der Gigabit-Richtlinie geben, die hiervon betroffenen Hausanschlüsse ebenfalls im Rahmen dieses Projekts umzusetzen. Nach derzeitigem Stand können hiervon ca. 75 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im grauen NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s in der Symmetrie betroffen sein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hierfür jedoch keine Zusagen des Fördermittelgebers vor.
Der Auftraggeber hat bereits flächendeckende FTTB-Strukturplanungen sowie FTTB-Trassenplanungen im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt werden. Die Bestandunterlagen/Planunterlagen des Auftraggebers entsprechen nicht den Vorgaben des Fördermittelgebers hinsichtlich des umzusetzenden Faser-, Material- und Reservekonzepts des Bundes sowie den anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen. Der Planungsstand ist folglich hinsichtlich Faserkonzept, Materialkonzept und Reservekonzept des Bundes in eine Genehmigungsplanung weiterzuentwickeln und gemäß den anzuwendenden GIS-Nebenbestimmungen bereitzustellen.
Planungsleistungen
Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung
- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen
(inklusive Kampfmitteluntersuchung und Altlastenuntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen und Einholung von Genehmigungen zur Querung von Gewässern und Bahnlinien)
- Ausführungsplanung
- Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen
- Leitungsträgerabstimmungen
- Bauleitung und Bauüberwachung
- Vermessung, Einmessung und Dokumentation
- Übergabe an den Auftraggeber
Bauleistungen
Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung der neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netze (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenze
der anzuschließenden Grundstücke
- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen
- Verlegung von Rohrsystemen
- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten(z.B. Unterverteilungen, Schächte etc.)
- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)
- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung
(Anschlusspunkt Netzbetreiber/Backbone zu PoP-Standort)
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung
(PoP-Standort zu den Unterverteilungen)
- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten, Spleißarbeiten etc.)
- Vermessung, Einmessung und Dokumentation
- Übergabe an den Auftraggeber
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG .
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Form-blatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter-nehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Formblatt Umsatz.
Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäfts-jahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
Los 1 Bermatingen: 900.000 netto
Los 2 Markdorf:[Betrag gelöscht] Euro netto
Los 3 Oberteuringen: [Betrag gelöscht] Euro netto
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggsber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden. Ferner ist vom Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal der Bewerbung beizufügen.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleis-tungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggsber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Laufzeiten unter II.2.7 im Rahmen des laufenden Verfahrens anzupassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.