Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000 Referenznummer der Bekanntmachung: 156101BLBII0123
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 42
Ort: Bad Berleburg
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreis Siegen-Wittgenstein, Zentraler Vergabeservice
E-Mail:
Telefon: +49 271 / 333-1443
Fax: +49 271 / 333-291433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000
Allradfahrgestell bis 14,0t zgG mit Doppelkabine; - feuerwehrtechnischer Aufbau TLF 3000 (Kofferaufbau zur Aufnahme der feuerwehrtechnischen Beladung und Pumpe) - feuerwehrtechnische Beladung nach DIN MLF
Lieferung von Los 1: Fahrgestell TLF 3000
Anlieferung bei Auftragnehmer Los 2
Allradfahrgestell bis 14,0t zgG mit Doppelkabine
Lieferung von Los 2: Aufbau TLF 3000
Werksabholung
Feuerwehrtechnischer Aufbau TLF 3000 (Kofferaufbau zur Aufnahme der feuerwehrtechnischen Beladung und Pumpe)
Lieferung von Los 3: feuerwehrtechnische Beladung für TLF 3000
Anlieferung bei Auftragnehmer Los 2
Feuerwehrtechnische Beladung nach DIN MLF
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Los 1: Fahrgestell TLF 3000
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Los 2: Aufbau TLF 3000
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Los 3: feuerwehrtechnische Beladung für TLF 3000
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.
Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Ort: Bad Berleburg
Postleitzahl: Münster
Land: Deutschland