Kreishaussanierung / Raumlufttechnische Anlagen, Kälteanlagen 1. BA Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-144/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreishaussanierung / Raumlufttechnische Anlagen, Kälteanlagen 1. BA
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade, Dachflächen mit Dachbegrünung und der Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Die zugrundeliegende Ausschreibung umfasst raumlufttechnische Anlagen, Kälteanlagen für den 1. Bauabschnitt der Kreishaussanierung.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Kreis Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Die zugrundeliegende Ausschreibung umfasst raumlufttechnische Anlagen, Kälteanlagen für den 1. Bauabschnitt der Kreishaussanierung.
- 717 m2: Verlegung rechteckiger Lüftungskanäle (Kantenlänge 500mm - 2.000mm)
- 1.663 m Verlegung runder Lüftungsleitung DN80 - DN315
- 19,5 Stck Verlegung erdverlegter runder Lüftungsleitung DN800
- 90 m Verlegung Kältemitteldoppelleitung (nahtlosgezogen Kupfer 6mm - 16mm)
- 77 m Verlegung Stahlrohr schwarz (nahtlos beschichtet DN50)
- 2 Stck. Kernbohrung durch Decke 60mm
- 150 Stck. Kernbohrung durch Wand 60mm - 300mm
- 1 Stck. Lüftungsgerät 10.300 m3/ h
- 96 Stck. Brandschutzklappen
- 1 Stck. Singelsplitanlage 3,5 kW
- 4 Stck. Singelsplitanlage 5 kW
- 1 Stck. Singelsplitanlage 6 kW
- 470 m2 Demontage Luftleitung eckig
- 942 m Demontage Luftleitung rund
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Projektnummer oder -referenz: Zuschuss Nr. 17186808, Programm BEG Kummunen-Zuschuss (464).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eintrag ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
- Auszug IHK/ Handelsregister
- Ausgefülltes Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Krankenkasse, der Verwaltungs- und Berufsgenossenschaften
- Bescheinigung Haftpflichtversicherung
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Angaben ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (siehe Formular: "Eigenerklärung zur Eignung"),
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (siehe Formular: "Eigenerklärung zur Eignung"),
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (siehe Formular: "Eigenerklärung zur Eignung").
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Referenzen über drei Projekte in den Jahren 2020-2023 für Installateurarbeiten.
Gefordert sind Referenzen über drei Projekte in den Jahren 2020-2023 für Installateurarbeiten, mit einem Auftragsvolumen von mindestens 300.000 EUR (netto) pro Auftrag.
Mit Angaben zu
- Bauprojekt
- Ausführungszeitraum
- Auftragssumme (netto)
- Ansprechpartner
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 ("Eigenerklärung RUS").
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe-Plattform www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform. Auf der Vergabeplattform stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebots benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOB/A.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DL1G
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.