Generalplanung zum Neubau einer Messezentrale (Verwaltungsgebäude) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 015-037670
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Messeplatz 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koelnmesse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung zum Neubau einer Messezentrale (Verwaltungsgebäude)
Die Koelnmesse GmbH plant den Neubau der Zentralverwaltung für rd. 750 Mitarbeiter. Dafür soll die jetzige Messehalle 3 ersatzlos abgebrochen werden. Für den Neubau ist für die Funktionsfläche Büro von einem Open Space Büroraumkonzept mit Activity Based Working und DeskSharing auszugehen. Vor diesem Hintergrund werden bei v.g. Mitarbeiterzahl rd. 400 Arbeitsplätze notwendig. Weitere Funktionen sind Empfang & Foyer, Konferenzbereich, Küchen & Kantine, Anlieferung, Sonstiges. Das Gebäude soll nach Nachhaltigkeitsaspekten geplant werden, CO2-neutral sein und nach DGNB-Gold (ggf. Platin) zertifiziert werden. Die Methode BIM kommt zur Anwendung. In der Bauphase ist der Messerbetrieb der umliegenden Halle und Verbindungsbauwerke aufrechtzuerhalten. Die angrenzenden Messehallen bzw. Verbindungsbauwerke sind in den Neubau zu integrieren bzw. z.T. zu sanieren.
Auf dem Messegelände der Koelnmesse GmbH
Die Koelnmesse GmbH plant den Neubau der Zentralverwaltung für rd. 750 Mitarbeiter. Der Neubau der Zentralverwaltung soll auf der Fläche die jetzige Messehalle 3 erfolgen, die dazu ersatzlos abgebrochen werden soll. Der Neubau soll in der Funktionsfläche Büro für rd. 400 Arbeitsplätze moderne Bürokonzepte anbieten und zugleich flexibel und offen für zukünftige Veränderungen sein. Weitere Funktionen sind Empfang & Foyer, Konferenzbereich, Küchen & Kantine, Anlieferung sowie sonstige Nutzflächen. Das Gebäude soll nach Nachhaltigkeitsaspekten geplant werden, CO2-neutral sein und nach DGNB-Gold (ggf. Platin) zertifiziert werden. Die Methode BIM kommt zur Anwendung. In der Bauphase ist der Messerbetrieb der umliegenden Halle und Verbindungsbauwerke aufrechtzuerhalten. Die angrenzenden Messehallen bzw. Verbindungsbauwerke sind in den Neubau zu integrieren bzw. z.T. zu sanieren.
Der Auftraggeber beabsichtigt hierzu die erforderlichen Generalplanerleistungen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere nachfolgende Leistungsbilder:
- Gebäude und Innenräume
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung
Der AG erwartet von den Bietern im Vergabeverfahren Vorschläge, wie die Bauaufgabe gelöst werden soll. Diese "Studienentwicklung" betrifft im Wesentlichen Leistungen im Bereich Objektplanung. Die über die Studienentwicklung erarbeiteten Lösungsvorschläge der Bieter werden mit Hilfe eines Fachgremiums bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Koelnmesse weist darauf hin, dass diese Auftragsbekanntmachung freiwillig erfolgt. Die Koelnmesse GmbH ist kein öffentlicher Auftraggeber, der in Anwendung von EU-Vergaberecht nach GWB, VgV, etc. ausschreiben muss. Die Koelnmesse GmbH wird indes wesentliche Bestimmungen des Vergaberechts freiwillig anwenden, sie teilt hierzu Näheres in den Verfahrensbedingungen zum Architektenwettbewerb mit. Die Koelnmesse GmbH weist ferner darauf hin, dass die freiwillige Anwendung von Vergaberecht nicht dazu führt, dass der Rechtsweg zur Vergabekammer eröffnet wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Generalplanung zum Neubau einer Messezentrale (Verwaltungsgebäude)
Postanschrift: Maria-Hilf-Straße 15
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
Postanschrift: Maria-Hilf-Straße 15
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 0221/147-2120
Fax: +49 0221/147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Die Bestimmungen des EU-Vergaberechts finden vorliegend keine Anwendung.
Der Vertrag wird gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf von 10 Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen; wird nicht innerhalb dieser Frist ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Wirksamkeit des Vertrages eintreten.
Ohne, dass hierzu daher eine Rechtspflicht bestünde, weist der Auftraggeberin außerdem auf die betreffende Fristenregelung hin. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auftragsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 0221/147-2120
Fax: +49 0221/147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/