Planungsleistungen für Instandsetzung und Neubau Schlammentwässerungsanlagen und Überschussumpwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/062
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Bauhof 2 - 16
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 59719548-766
Fax: +49 59719548-508
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Instandsetzung und Neubau Schlammentwässerungsanlagen und Überschussumpwerk
Planungsleistungen für Instandsetzung und Neubau Schlammentwässerung- anlagen und Überschusspumpwerk
Kläranlage Nord Sandkampstr. 231 48431 Rheine
Planungsleistungen für Instandsetzung und Neubau Schlammentwässerung- anlagen und Überschusspumpwerk
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe HI-Nord Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Am Riedenbach 57
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5412024680
Fax: +49 54120246810
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UY1EYZ886R
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.