AGFS: Rahmenverträge Referenznummer der Bekanntmachung: 17/2023
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 158-503186)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: c/o Stadt Krefeld Von - Der - Leyen - Platz 1
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Fuchs
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agfs-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
AGFS: Rahmenverträge
Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS NRW) ist als gemeinnütziger Verein eingetragen. Die Mitglieder der AGFS NRW sind Kommunen des Landes NRW.
Ziel ist die Realisierung von lebendigen und "humanen" Straßen und Plätzen, die sich wieder neu auf den "Maßstab Mensch" beziehen. Sie sollen gemeinschaftlich von allen Verkehrsteilnehmer:innen genutzt werden, aber insbesondere einen adäquaten Raum für körperaktive Bewegung bieten. Eine "gesunde Stadt" bezeichnet eine Stadt, in der die Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr) die "Basismobilität" ist. Die Zielmarke der AGFS NRW am Gesamtverkehrsaufkommen liegt im Bereich der "Basismobilität" bei ca. 60 % der Wege und Fahrten, die zu Fuß und mit dem Fahrrad zurückgelegt werden.
Die AGFS NRW arbeitet seit ihrem Bestehen in allen Themenbereichen der Nahmobilität und dient mit ihren Mitgliedern als Denk- und Ideenfabrik sowie Motor der Nahmobilität.
Sie entwickelt Unterstützungsformate für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Für die breite Aktivierung und Unterstützung der Kommunen werden Fachgrundlagen sowie Schulungs- und Fortbildungsformate erstellt, Erfahrungsaustausche, Fachveranstaltungen und Wissensplattformen angeboten sowie Fachbroschüren und vieles mehr herausgegeben. Nach dem Motto "zentral produzieren - lokal einsetzen" schafft die AGFS NRW Synergien, die ihre Mitgliedskommunen entlasten und so die Nahmobilität vor Ort fördern.
Stellvertretend für und in Absprache mit allen aktuell elf kommunalen Arbeitsgemeinschaften der Länder (AGFK) gehen die Arbeitsgemeinschaften aus Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen/Bremen und Nordrhein-Westfalen voran, um den Aufbau eines bundesweiten Netzwerks "AGFK Deutschland" zu organisieren. Die Koordinierung und Abwicklung des Projektes läuft über die AGFS NRW. Zur Bearbeitung des Projekts stellt die AGFS NRW Personalanteile bereit und leitet die Koordinierungsstelle.
Nach § 5 des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW fördert das für Verkehr zuständige Ministerium nach Maßgabe der im Haushaltsplan jährlich vorgesehenen Finanzmittel die AGFS NRW seit 2022 erstmals institutionell. Die Umsetzung der Aufgaben der AGFS NRW zur Unterstützung von Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung der Nahmobilität sowie weitergehende Aufgaben zur Umsetzung des Aktionsplans des Landes erfordern deshalb eine zukünftige Neuausrichtung der AGFS NRW.
Um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, werden drei Rahmenverträge ausgeschrieben:
- Los 1 Hauptauftrag: Rahmenvertrag ohne Abrufverpflichtung mit einem Auftragnehmer zur Gesamtsteuerung. Dies umfasst das Projektmanagement und die Strategieberatung, Grafik und Design sowie die Verkehrsplanung für den Bereich Nahmobilität.
- Los 2 AN-Events: Rahmenvertrag ohne Abrufverpflichtung mit maximal drei Auftragnehmern zur Organisation und Abwicklung von Veranstaltungen.
- Los 3 AN-Web Rahmenvertrag ohne Abrufverpflichtung mit einem Auftragnehmer zu webbasierten IT-Leistungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen