Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromaterialien 2024-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2023.08.60.41282
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Düsseldorfer Str. 26
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2104991056
Fax: +49 2104994248
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromaterialien 2024-2026
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromaterialien, Kopierpapier und Tinte/Toner für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2026 in zwei Losen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromaterialien und Kopierpapier
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann div. Lieferstellen im Kreis Mettmann gem. der Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromaterialien, Kopierpapier und Tinte/Toner für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 in zwei Losen mit der Option, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils12 Monate zu verlängern (längstens also bis zum 31.12.2026), wenn nicht spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf von einem der Vertragspartner schriftlich die Kündigung erklärt wird.
Der Auftraggeber hat das Optionsrecht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um max. 2 x jeweils 12 Monate zu verlängern.
Der Auftraggeber hat das Optionsrecht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern ((längstens also bis zum 31.12.2026), wenn nicht spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf von einem der Vertragspartner schriftlich die Kündigung erklärt wird.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte und Toner
Kreis Mettmann Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann div. Lieferstellen im Kreis Mettmann gem. der Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromaterialien, Kopierpapier und Tinte/Toner für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 in zwei Losen mit der Option, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils12 Monate zu verlängern (längstens also bis zum 31.12.2026), wenn nicht spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf von einem der Vertragspartner schriftlich die Kündigung erklärt wird.
Der Auftraggeber hat das Optionsrecht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um max. 2 x jeweils 12 Monate zu verlängern.
Der Auftraggeber hat das Optionsrecht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern ((längstens also bis zum 31.12.2026), wenn nicht spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf von einem der Vertragspartner schriftlich die Kündigung erklärt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Benennung von drei vergleichbaren Aufträgen/Referenzkunden in den letzten fünf Jahren unter Angabe des Ansprechpartners
Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt.
5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.
8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.
9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y14YA8KJ9
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift: Cecilienallee 2
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
1.Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,
vermutete Rechtsverstöße
1.1Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte ge-rügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Cecilienallee 2
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland