Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: OH-NL-WEF-2023-01
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 166-523974)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Krafft-Platz 8
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Westfalen
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung, Bodenverfestigung
Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel
Leistungsbereich 03: Betonbauweisen
Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen
Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen
Leistungsbereich 06: Längsebenheitsmessung
Leistungsbereich 07: Griffigkeitsmessung
Leistungsbereich 08: Umweltanalytik
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Hinweis: In Bezug auf die Bedeutung / Zulassung für sogenannte "Teilleistungsbereiche" wird auf § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag hingewiesen
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden; in Bezug auf die Verantwortungsbereiche der Außenstellen der Niederlassung Westfalen, für die eine Zulassung erfolgt.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 30.09.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 30.09.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.09.2025 bzw. 30.09.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Zuständiges Verwaltungsgericht, PLZ/Ort: XXX, Land: Deutschland