SATA SAN-Speicher für Backup Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-084
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 221147-4943
Fax: +49 221147-2876
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.brk.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
SATA SAN-Speicher für Backup
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, ist verpflichtet, die ihr anvertrauten oder selbst erzeugten Daten angemessen zu sichern und für eine Wiederherstellung im Notfall vorzuhalten.
Die primäre Datensicherung in der Bezirksregierung Köln erfolgt derzeit auf einem festplattenbasierten SATA-Storage. Dieser muss im aktuellen Jahr ersetzt werden.
Aufgrund von Umstrukturierungen im Backup-Konzept werden 3 Storage Systeme benötigt, die jeweils mit einem ausreichend großen Speicherangebot von mindestens 2 Petabyte netto ausgestattet sein müssen.
Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Die Aufstellungsorte sind in Köln, Aachener Str. 300 (1 System) sowie Zeughausstr. 2-10 (2
Systeme), Lieferung frei Verwendung. Die Zuwegung für Fahrzeuge ist auf 7,5 Tonnen
beschränkt. , Bezirksregierung Köln Aachener Str. 300 50933 Köln
Ausgeschrieben werden 3 identische festplattenbasierte Storages.
Die Systeme müssen je eine Kapazität von mindestens 2 Petabyte netto haben, realisiert durch SATA / SAS Festplatten. Die Systeme müssen modular erweiterbar sein. Innerhalb des Storages ist eine Redundanz und Absicherung gegen Festplattenausfall sicherzustellen.
Zur Erhöhung der Ausfallsicherheit muss das System Multipath-fähig sein.
Das System muss über mindestens 2* 32GB Fibrechannel-Anschlüsse mit 8 Anschlüssen auf redundanten Controllern verfügen. Des Weiteren müssen zwei ISCSI Anschlüsse LWL, mindestens je 10GBit, über redundante Netzwerkcontroller vorhanden sein. Zusätzlich muss ein 1GB RJ-45 Netzwerkanschluss für das Management vorhanden sein.
Lüfter und Netzteile müssen ebenso redundant ausgelegt sein.
Das System muss vor Ort aufgestellt, installiert und in die Infrastruktur integriert werden. Die Einrichtung muss dokumentiert werden und die Systeme dem Auftraggeber betriebsbereit übergeben werden.
Der Auftragnehmer muss für die angebotenen Komponenten einen Support- und Wartungsvertrag für 48 Monate anbieten. Erwartet wird eine Garantiezeit von ebenfalls 48 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder ein vergleichbarer Nachweis (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder ein vergleichbarer Nachweis im Sinne des § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) des Staates, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist wird gemäß § 15 Abs. 3 VgV abgekürzt, denn es liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit vor, die die Einhaltung der Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht.
Nur durch die kurzfristige Beschaffung von 3. festplattenbasierter Storages kann der Umzug der Mitarbeitenden vom Standort Bonn der Bezirksregierung in die neue Liegenschaft in Köln erfolgen, da aufgrund der großen Datenmengen ansonsten mit Arbeitsbehinderungen mangels Netzwerkkapazität zu rechnen ist. Ferner weisen die vorhandenen Storages aktuell Fehlfunktionen im Betrieb auf, diese Fehlfunktionen könnten zu unerwartetem Datenverlust führen und somit wäre ein ordnungsgemäßer Dienstbetrieb nicht mehr gegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Lieferung, Aufstellung und Konfiguration hat bis spätestens 01.12.2023 zu erfolgen. Es kann maximal eine Woche Verzug eingeräumt werden. In diesem Fall muss eine Teilrechnung über die erfolgte Warenlieferung erstellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCY1BVMD94H
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.brk.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.