Stromliefervertrag für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-65-238-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2551691290
Fax: +49 25516991290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromliefervertrag für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Der Kreis Steinfurt benötigt für seine Liegenschaften für die Jahre 2024 und 2025 klimaneutrale elektrische Energie (Ökostrom). Ausgeschrieben wird ein sog. Fahrplanmodell im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages. Alternativ kann als Nebenangebot ein vorgegebenes Tranchen-Modell angeboten werden. Nebenangebote werden nur gewertet, wenn kein Hauptangebot in Form des vorgegeben Fahrplanmodells eingeht. Die Marktlokationen werden vom Kreis Steinfurt zentral bewirtschaftet. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt nach Marktlokationen an den Kreis Steinfurt.
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Altenberge, Emsdetten, Greven, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Lotte, Metelen, Neuenkirchen Nordwalde, Rheine, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln, Wettringen
Der Kreis Steinfurt benötigt für seine Liegenschaften für die Jahre 2024 und 2025 klimaneutrale elektrische Energie (Ökostrom). Ausgeschrieben wird ein sog. Fahrplanmodell im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages. Alternativ kann als Nebenangebot ein vorgegebenes Tranchen-Modell angeboten werden. Nebenangebote werden nur gewertet, wenn kein Hauptangebot in Form des vorgegeben Fahrplanmodells eingeht. Die Marktlokationen werden vom Kreis Steinfurt zentral bewirtschaftet. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt nach Marktlokationen an den Kreis Steinfurt.
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vom Bieter angebotenen Zuschläge sowie ggf. zusätzliche Kosten nach Preisblatt werden als "Zuschlag [Summe]" zusammengefasst und je kWh ausgedrückt. Etwaige Grundpreise je Marktlokation werden dabei ebenfalls summiert und durch die Jahresarbeit dividiert einbezogen.
Bei der Bewertung der wirtschaftlichsten Angebote fließen Herkunftsnachweise/Grünstrom ein:
Angebote mit Graustrom werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Die angebotene Grünstrom-Qualität wird wie folgt als kalkulatorischer Preisvorteil bewertet:
1. Internationaler Ökostrom (z.B. Skandinavische Wasserkraft) = neutrale Bewertung
2. Nationaler Ökostrom (z.B. Erzeugung aus Wind-, Solar- oder Biogasanlagen): +10% Verbesserung
3. Wie 2. aber Regionalstrom (max. 50km Entfernung) +15% Verbesserung
Der kalkulatorische Preisvorteil bezieht sich auf die die ermittelte Höhe des Zuschlags [Summe].
Nebenangebote sind zugelassen, es gelten die folgenden Nebenbedingungen:
Nebenangebote in Form eines in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Tranchenmodells werden nur gewertet, wenn kein Hauptangebot in Form des vorgegeben Fahrplanmodells eingeht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Nachweis über die Qualität und Herkunft des Ökostroms
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sommer 2025
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2L6AQ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.