Rahmenvertrag Qualifizierungsangebote Pflegekinderhilfe Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2023-0256
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hermann-Pünder-Straße 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift: Hermann-Pünder-Straße 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221809-2536
Fax: +49 2218284-4432
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Qualifizierungsangebote Pflegekinderhilfe
Rahmenvertrag Qualifizierungsangebote für freie und öffentliche Träger der Pflegekinderhilfe gemäß § 10 LKSG NRW
LVR-Landesjugendamt Rheinland
Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln
gem. Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Vorlage Vordruck "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU"
• Vorlage Vordruck "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022"
• Vorlage Vordruck "Verpflichtungserklärung Scientology" (Vordruck 112366)
• Vorlage Nachweis über Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Mindestdeckungssummen:
Personenschäden: 2.500.000 EUR je Schadensfall
Sachschäden: 2.500.000 EUR je Schadensfall
Vermögensschäden: 100.000 EUR je Schadensfall
• Vorlage Anlage Bietereignung mit Angabe von 2 aussagekräftigen Referenzen
• Vorlage Kurzprofil des Unternehmens (u.a. Leistungsschwerpunkte, Referenzen, Erfahrungen mit dem öffentlichen Dienst)
• Kenntnisse zu den spezifischen rheinländischen Jugendhilfestrukturen, insbesondere in der Pflegekinderhilfe sind seitens des Bietenden mit dem Angebot nachzuweisen zusätzlich:
Erfahrung in der Entwicklung, Planung und Durchführung von Qualifizierungs-maßnahmen für Fachkräfte in der Pflegekinderhilfe oder Erfahrung in der Konzeptionierung und Durchführung von Fortbildungen im Bereich der Pflegekinderhilfe oder Erfahrung in der konkreten Beratung von Trägern der Pflegekinderhilfe zur Weiterentwicklung von Qualitätsstandards
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf abweichend von § 21 Absatz 6 VgV gem. § 65 Abs. 2 VgV höchstens sechs Jahre betragen.
Qualifizierungsangebote für freie und öffentliche Träger der Pflegekinderhilfe gemäß § 10 LKSG NRW
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.