2023-0398 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - RheinPark Duisburg 4. BA - Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0398
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hr. Schwend
E-Mail:
Telefon: +49 203/283-4390
Fax: +49 203/283-2883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0398 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - RheinPark Duisburg 4. BA - Landschaftsbauarbeiten
Im Rahmen des Neubaus der öffentlichen Grünfläche RheinPark Duisburg 4. Bauabschnitt auf einem ehemaligen Montanstandort soll eine ca. 1,1 ha große Parkanlage entstehen.
Bodenbewegungen bzw. -Lieferungen ca. 35.000 cbm; Neu- und Umpflanzungen von Bäumen ca. 238 Stck, Herstellung von Rasenflächen ca. 10.000 qm incl. Fertigstellungspflege für die Vegetation bis März 2027; Befestigte Wege ca. 1.600 qm; Zaunanlagen ca. 96 m; Mauern ca. 186 m; Treppenanlagen, Entwässerung; Mastleuchten incl. Leitungen etc. 5 Stck; versch. Ausstattungselemente
RheinPark 47053 Duisburg
Im Rahmen des Neubaus der öffentlichen Grünfläche RheinPark Duisburg 4. Bauabschnitt auf einem ehemaligen Montanstandort soll eine ca. 1,1 ha große Parkanlage entstehen.
Bodenbewegungen bzw. -Lieferungen ca. 35.000 cbm; Neu- und Umpflanzungen von Bäumen ca. 238 Stck, Herstellung von Rasenflächen ca. 10.000 qm incl. Fertigstellungspflege für die Vegetation bis März 2027; Befestigte Wege ca. 1.600 qm; Zaunanlagen ca. 96 m; Mauern ca. 186 m; Treppenanlagen, Entwässerung; Mastleuchten incl. Leitungen etc. 5 Stck; versch. Ausstattungselemente
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Boymann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bockenfelder Straße 216
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44388
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 231963258-0
Fax: +49 231963258-15
Internet-Adresse: http://www.boymann.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1B1SG9GS
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.