1560-TB-Veranstaltungs- und Kommunikationsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1560-TB-Veranstaltungs- und Kommunikationsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Legien-Str. 192
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2225988103368
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
1560-TB-Veranstaltungs- und Kommunikationsleistungen
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt drei Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen zur Beschaffung von Unterstützungsleistungen für Kommunikationsleistungen (Konzeption, Planung und Realisierung von Kommunikations- und PR-Maßnahmen) (Los1), Veranstaltungsdienstleistungen (Eventmanagement und Messebau) (Los 2) und Weiterentwicklung und Betrieb von digitalen Plattformen (Website, Landingpages, etc.) (Los 3) im Wege eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV zu vergeben.
Los 1 Kommunikationsleistungen
Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Der Vertrag kann dreimal um 12 Monate verlängert werden.
Punkt 5. Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze des Rahmenvertrages als Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung:
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 19.956.300 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von einem (1) Jahr Vertragslaufzeit zzgl. dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe im Wert von bis zum 1,5-fachen des geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt) Somit ergibt sich eine Obergrenze von 29.934.450 Euro.
Los 2 Veranstaltungsdienstleistungen
Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Der Vertrag kann dreimal um 12 Monate verlängert werden.
Punkt 5. Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze des Rahmenvertrages als Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung:
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 12.437.880 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 1 (ein) Jahr Vertragslaufzeit zzgl. dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe im Wert von bis zum 1,5-fachen des geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 18.656.820 Euro.
Los 3 Digitale Plattformen
Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Der Vertrag kann dreimal um 12 Monate verlängert werden.
Punkt 5. Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze des Rahmenvertrages als Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung:
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 3.684.954 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von einem (1) Jahr Vertragslaufzeit zzgl. dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe im Wert von bis zum 1,5-fachen des geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 5.527.431 Euro.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187b7416ebd-144316289e754f14
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187b7416ebd-144316289e754f14
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-187b7416ebd-144316289e754f14
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.