Zahlverfahren Ausgleichsfonds Pflege Referenznummer der Bekanntmachung: VA23-037
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat 12 / Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-1618
Fax: +49 251/411-81618
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zahlverfahren Ausgleichsfonds Pflege
Zahlverfahren Ausgleichsfonds Pflege
Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster
Durch das Pflegeberufegesetz und die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) wurde die Pflegeausbildung umfassend modernisiert und ab 2020 auf eine neue Finanzierungsgrundlage gestellt.
Die Finanzierung der Pflegeausbildung erfolgt über Ausgleichsfonds, die in den Bundesländern einzurichten sind. In diese Fonds zahlen alle Krankenhäuser und alle Pflegeeinrichtungen ein. In geringerem Umfang beteiligen sich auch die Länder sowie die sozialen Pflegeversicherungen und die privaten Pflegepflichtversicherungen. Aus den Fonds werden die Ausbildungskosten finanziert und entsprechende Mittel an die ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste ausgezahlt. Auch die Pflegeschulen erhalten Geld aus den Fonds.
In Nordrhein-Westfalen verwaltet seit 2020 die Bezirksregierung (BR) Münster diesen Ausgleichsfonds, der als Sondervermögen geführt wird. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Pflegeberufegesetzes werden monatlich Umlagebeiträge erhoben und Leistungszahlungen getätigt. Die Berechnung der Umlagebeiträge und Leistungsansprüche erfolgt über das Fachverfahren PFAU.NRW.
Das hier durchzuführende Vergabeverfahren erfolgt mit der Zielsetzung, einen Dienstleister auszuwählen, der mit der buchhalterischen Bewirtschaftung des Sondervermögens und der Erstellung von Jahresabschlüssen für die Jahre 2024 - 2027 beauftragt wird. Der Vertrag mit dem bisherigen Dienstleister endet zum 31.12.2023. Der Dienstleister soll sich dazu einer bereits vorhandenen Softwarelösung bedienen, deren Nutzung ebenfalls Gegenstand des Angebots ist. Zusätzlich muss der Dienstleister den bidirektionellen Datenaustausch zum PfAU.NRW-Verfahren sicherstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Darstellung Firmenprofil
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen dar und machen Sie mindestens Angaben zu nachfolgenden Punkten:
- Firmenname mit Rechtsform, ggf. Hauptniederlassung,
- Sitz des Unternehmens,
- Gesellschafter,
- Mitglieder der Geschäftsführung,
- Verbindung mit anderen Unternehmen.
1.2 Darstellung der Bewerber- und Bieterkonstellation
1.3 Eigenerklärung zur Eintragung im Berufsregister
1.4 Verbindliche Erklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der Fassung vom 17.2.2016(BGBl. I S. 203) aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt, vgl. hierzu https://dejure.org/gesetze/GWB/123.html
Zur Überprüfung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 521 EU beizufügen.
1.5 Eigenerklärungen zur Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, zu Nachunternehmern und zur Mittelbereitstellung (im Falle einer Eignungsleihe). Die entsprechenden Formulare 531 EU, 532 EU und 533 EU sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
1.6 Die Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) ist dem Angebot beizufügen.(Das Formular ist in den Vergabeunterlagen enthalten.)
2.1 Als Mindestanforderung gilt ein spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf den Auftragsgegenstand, in Höhe von mindestens 500.000 EUR pro Geschäftsjahr.
2.2 Referenznachweis in wirtschaftlichem Umfang vergleichbar
Vom Bieter ist mindestens eine bis maximal zwei nachprüfbare Referenz/en mit deutschsprachigem Ansprechpartner beim Referenzgeber zu benennen, die zum Auftragsgegenstand im wirtschaftlichen Umfang vergleichbar ist. Hinsichtlich der geforderten Mindeststandards wird auf das Dokument "Eignungskriterien", Anhang 5, und die Bietererklärung zu Referenzen / Bewertung der Referenz (Anhang 2) verwiesen. Die fehlende Benennung eines Ansprechpartners oder einer Mindestangabe kann zur Nichtwertung der Referenz und somit zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen. Die vom Bieter einzutragenden Angaben zur Referenz müssen in dem Dokument Bieterklärung zu Referenzen / Bewertung der Referenz, Anhang 2, vorgenommen werden
3.1 Benennung des Herstellers und der Produkte
3.2 Benennen des Referenznachweises / der Referenznachweise zu einer vergleichbaren Leistung
Informationssicherheit
Der IT-Dienst muss den Anforderungen des hohen Schutzbedarfs des BSI Grundschutzes entsprechen. Der Nachweis der Konformität kann durch eine Zertifizierung oder einen gleichwertigen Beleg erbracht werden. Insbesondere werden folgende Zertifizierungen berücksichtigt:
1. ISO 27001 nach IT-Grundschutz: Der Bieter sollte über ein ISO 27001-Zertifikat nach BSI Grundschutz verfügen, das den gesamten angebotenen IT-Service abdeckt.
2. DIN EN ISO / IEC 27001: Der Bieter muss über ein Zertifikat nach DIN EN ISO / IEC 27001 verfügen, das den gesamten angebotenen IT-Dienst abdeckt.
3. BSI Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (BSI C5): Umfasst der IT-Dienst Cloud Computing, kann der Bieter ein C5-Zertifikat vorlegen. Das Zertifikat muss alle angebotenen Cloud-Dienste abdecken.
4. Gleichwertige Nachweise: Der Bieter muss im Einzelnen nachweisen, dass die IT-Dienstleistung die Anforderungen des Grundschutzkompendiums des BSI in der jeweils aktuellen Fassung erfüllt.
Der Nachweis einer oder mehrerer dieser Zertifizierungen oder gleichwertiger Belege müssen im Angebot dargelegt werden. Die Zertifikate müssen gültig sein und den Namen des Dienstleisters, das Ausstellungsdatum sowie den Geltungsbereich der Zertifizierung klar angeben. Ergänzende Maßnahmen (z.B.: 2FA) zur Umsetzung des hohen Schutzbedarfs sind im Einzelnen darzulegen.
Datenschutz
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers gem. Art. 32 DSGVO sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieterkommunikation hat ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Bereich des Vergabemarktplatzes zu erfolgen. Hier können auch aktuelle Informationen des Auftraggebers eingesehen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDVY1B1UYTU7
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: