Modernisierung der Kläranlage Ahlen - Gutachten Baugrund und abzureißende Bestandsgebäude zur Begleitung der HOAI Leistungsphasen 5 und 6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Westenmauer 10
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der Kläranlage Ahlen - Gutachten Baugrund und abzureißende Bestandsgebäude zur Begleitung der HOAI Leistungsphasen 5 und 6
Gutachterliche geotechnische Begleitung der HOAI Leistungsphasen 5 und 6
Kläranlage Am Wersedamm 63 59227 Ahlen
Gutachterliche geotechnische Begleitung der HOAI Leistungsphasen 5 und 6 im Zusammenhang mit der Modernisierung der Kläranlage Ahlen teilweise in Form von verbindlichen Aussagen zu Gründung und Bodenverbesserungen, Baugrubenausführungen, Grundwasserabsenkungen inklusive Antragsstellungen, Bodenmanagement sowie Entsorgungswege bei Abbrucharbeiten. Ortsbesichtigungen und Teilnahme an Besprechungen sind erforderlich. Bei Erfordernis sind Feld - und Laboruntersuchungen umzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Zur ersten Angebotsöffnung ist leider kein einziges Angebot eingegangen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ELE Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Susannastr. 31
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 20189596
Fax: +49 2018959899
Internet-Adresse: http://www.ele-e.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0Y1B1UV5P6
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.