Freigestellter Schülerverkehr Landkreis Karlsruhe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (ehemals Los 16) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1309
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Beiertheimer Allee 2
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr Landkreis Karlsruhe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (ehemals Los 16)
Vergabe von Dienstleistungen der vom PBefG freigestellten Personenbeförderung von SchülerInnen zwischen
ihren Wohnadresse und der Hardtwaldschule (Ludwig-Guttmann Schule, Mühlstr. 25, 76571 Gaggenau Bad Rotenfels)
Landkreis Karlsruhe
Beförderung von SchülerInnen zwischen ihren Wohnorten und der Ludwig-Guttmann-Schule (Mühlstr. 25, 76571 Gaggenau Bad Rotenfels
). Die Leistungserbringung erfolgt mit 1 "Kleinbus 8 Plätze" und 7 Rollstuhlbussen an ca. 185 Schultagen im Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das offene Verfahren (Bekanntmachungsnr. im ABl.:. 2023/S 052-154914) wurde betreffend Los 16 nach § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VgV teilaufgehoben, da in diesem Los kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
In der Folge wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bzgl. der in Los 16 zu erbringenden Leistungen gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV durchgeführt. Im vorangegangenen offenen Verfahren sind keine geeigneten Angebote im Sinne der Vorschrift eingegangen. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden zudem nicht grundlegend geändert. Nur die Vorgaben an die Fahrzeuge wurden geringfügig angepasst.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ludwig-Guttmann-Schule
Postanschrift: Mallaustraße 72
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Angaben gem. § 8 Abs. 1 SaubFahrzeugBeschG:
Anzahl aller Fahrzeuge, deren Nutzung vertraglich vereinbart wurde, unterteilt nach Fahrzeugklassen:
- 8 Fahrzeuge der Klasse M1
Von den Fahrzeugen der Klasse M1 sind 7 Rollstuhlbusse gem. § 4 Abs. 1 Nr. 10 lit. c) SaubFahrzeugBeschG und 0 saubere leichte Nutzfahrzeuge gem. § 2 Nr. 4 SaubFahrzeugBeschG.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6238
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.