Erdgasliefervertrag für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-65-239-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2551691290
Fax: +49 25516991290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasliefervertrag für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Der Kreis Steinfurt schreibt die Lieferung von Erdgas für seine Liegenschaften für eine Laufzeit von 24 Monaten aus. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von klimaneutralem Erdgas als Vollversorgungsvertrag einschließlich Abrechnung der Netznutzung, Messtellenbetrieb und sämtliche damit verbundenen energiewirtschaftlichen Aufgaben durch den Bieter. Der Kreis Steinfurt fragt im Rahmen dieser Ausschreibung ein horizontales Tranchenmodell an. Als Nebenangebot ist ein Festpreismodell zulässig. Die Wertung der Nebenangebote erfolgt jedoch nur, wenn kein wertbares Hauptangebot eingeht. Insgesamt umfasst die Ausschreibung 25 Marktlokationen mit zuletzt 4.851 MWh pro Jahr an Erdgas für die Lieferjahre 2024 und 2025.
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Emsdetten, Hörstel, Ibbenbüren, Rheine, Steinfurt, Tecklenburg
Der Kreis Steinfurt schreibt die Lieferung von Erdgas für seine Liegenschaften für eine Laufzeit von 24 Monaten aus. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von klimaneutralem Erdgas als Vollversorgungsvertrag einschließlich Abrechnung der Netznutzung, Messtellenbetrieb und sämtliche damit verbundenen energiewirtschaftlichen Aufgaben durch den Bieter. Der Kreis Steinfurt fragt im Rahmen dieser Ausschreibung ein horizontales Tranchenmodell an. Als Nebenangebot ist ein Festpreismodell zulässig. Die Wertung der Nebenangebote erfolgt jedoch nur, wenn kein wertbares Hauptangebot eingeht. Insgesamt umfasst die Ausschreibung 25 Marktlokationen mit zuletzt 4.851 MWh pro Jahr an Erdgas für die Lieferjahre 2024 und 2025.
Bewertet wird nach wirtschaftlichen Kriterien.
Für das Hauptangebot werden die Zuschläge auf die zu beschaffenden Planmengen bewertet. Dazu gehören Aufschläge auf den Arbeitspreis wie auch Aufschläge für Ökoerdgas. Etwaige Grundpreise werden addiert. Sofern Kosten für Preisfixierungen OTC oder Settlement angesetzt werden, bewertet der Auftraggeber diese entsprechend als Zuschlag je Kilowattstunde, gewichtet an der prognostizierten Jahresarbeit.
Für das Nebenangebot Festpreis wird die Summe aus Erdgaslieferpreis (exkl. Steuern, Gebühren, Netzentgelten, siehe Definition Haupt- bzw. Nebenangebot) und etwaigen Aufschlägen je Kilowattstunde mit der voraussichtlichen Jahresmenge in kWh multipliziert und mit der Summe etwaiger Grundpreise addiert. Dieser Betrag ist die Bemessungsgrundlage für den wirtschaftlichen Vergleich.
In beiden Fällen wird das angebotene Toleranzband sowie etwaige Zuschläge auf Fahrplanabweichungen (Mehr- / Mindermengen) bewertet. Hier wird je nach Toleranzband-Ausprägung ein Bonus bzw. Malus angerechnet. Näheres siehe Preisblatt. Auch ggf. angebotene take-or-pay Klauseln werden mit einem Malus von 10% auf den errechneten Preis bewertet.
Nebenangebote sind zugelassen, es gelten die folgenden Nebenbedingungen:
Als Nebenangebot ist ein sog. Festpreismodell im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages inklusive Netznutzung für die Abnahmestellen / Marktlokationen des Kreis Steinfurt möglich. Die Wertung der Nebenangebote erfolgt nur, wenn kein wertbares Hauptangebot eingeht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Nachweis über die Klimaneutralität des Erdgases
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sommer 2025
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2L6A7
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.