Erdgas für diverse Abnahmestellen der Gemeinde Böhmenkirch in Baden-Württemberg
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 100
Ort: Böhmenkirch
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 89558
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Patsch
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boehmenkirch.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgas für diverse Abnahmestellen der Gemeinde Böhmenkirch in Baden-Württemberg
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Gemeinde Böhmenkirch in Baden-Württemberg
Insgesamt 11 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von 974.043 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 6.00 Uhr bis 01.01.2026, 6.00 Uhr.
• Der Bieter gibt einen Dienstleistungspreis getrennt für 2024 und 2025 ab. Dieser wird gewertet.
• Die Energiebespreisung für alle Abnahmestellen (SLP) findet getrennt für 2024 und 2025 gemäß Settlementpreis am Tage der Zuschlagserteilung statt.
• Bei allen Abnahmestellen (SLP) wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge beträgt 110 % von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
• Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben.
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los beträgt 200% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Referenzmenge) p.a..
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Die Wertung bei dem vorliegendem Beschaffungsmodell erfolgt je Los nach den Vorgaben der Nummer 10 der Leistungsbeschreibung.
Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben. Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland