Planungsleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 8 (MSR) für den Schulcampus Dietenbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006669
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 7612014083
Fax: +49 7612014089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 8 (MSR) für den Schulcampus Dietenbach
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 8 (MSR) für den Neubau des Schulcampus Dietenbach.
Mit dem neuen Stadtteil Dietenbach will die Stadt Freiburg i. Br. einen neuen Lebensraum für über 15.000 Menschen schaffen. Neben Wohnraum, insbesondere im bezahlbaren Segment, sollen auch Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten und Sport- und Freizeiteinrichtungen entstehen. Ziel für den neuen Stadtteil ist die Klimaneutralität durch Energieeinsparung und Effizienz, Verzicht auf Einsatz fossiler Energieträger für Gebäude und Mobilität sowie der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien. Eine der ersten Baumaßnahmen wird der Schulcampus mit Sport- und Bewegungspark sein, um frühzeitig eine gute Versorgung mit Bildungseinrichtungen im Stadtteil sicherzustellen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 8 (MSR), Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Freiburg
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 8 (MSR) für den Neubau des Schulcampus Dietenbach. Mit dem neuen Stadtteil Dietenbach will die Stadt Freiburg i. Br. einen neuen Lebensraum für über 15.000 Menschen schaffen. Neben Wohnraum, insbesondere im bezahlbaren Segment, sollen auch Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten und Sport- und Freizeiteinrichtungen entstehen. Ziel für den neuen Stadtteil ist die Klimaneutralität durch Energieeinsparung und Effizienz, Verzicht auf Einsatz fossiler Energieträger für Gebäude und Mobilität sowie der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Eine der ersten Baumaßnahmen wird der Schulcampus mit Sport- und Bewegungspark sein, um frühzeitig eine gute Versorgung mit Bildungseinrichtungen im Stadtteil sicher zu stellen.
Der Schulcampus Dietenbach umfasst folgende Bausteine (qm BGF): 6,5-zügige Grundstufe mit Mensa und Ganztagesbereich rd. 8.800 qm; Verfügungsflächen rd. 1.200 qm; Jugendtreff rd. 1.200 qm; Zweifach-Sporthalle rd. 1.800 qm; 4-zügige Sekundarstufe I und 2-zügige Sekundarstufe II rd. 11.200 qm; Dreifach-Sporthalle rd. 3.300 qm; Gesamt: rd. 27.500 qm.
Der Sport- und Bewegungspark umfasst Sport- und Bewegungsangebote für die Bevölkerung Dietenbach und Rieselfeld, für Schüler_innen der Gemeinschaftsschule und den dort ansässigen Verein Sport vor Ort Rieselfeld (SvO).
Der Schulcampus Dietenbach soll in 2 Bauabschnitten errichtet werden.
1. BA: Grundstufe, Verfügungsflächen, Technische Flächen und Zweifach-Sporthalle
2. BA: Sekundarstufen I + II, Jugendtreff, Fachbereiche, Bibliothek und Dreifach-Sporthalle
Gemäß Drucksache G-20/161 vom 18.11.2020 zu der Gemeinderatssitzung am 08.12.2020 ist ein Projektbudget für beide Bauabschnitte von 103 Mio. Euro angesetzt. Der Schulcampus soll zertifiziert werden nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB). Als Qualitätsstandard soll „Silber“ erfüllt werden. In der Entwurfsplanung (LPH3) soll geprüft werden, mit welchem Aufwand der Qualitätsstandard „Gold“ erreicht werden kann.
Leistungsbeginn Planung: Unmittelbar nach Beauftragung (Juni/Juli 2023)
Derzeitig geplanter Ausführungszeitraum:
BA 1: Oktober 2026 bis Februar 2029
BA 2: Januar 2029 bis Februar 2031
Für die Vergabe der Architektenleistungen wird parallel zum Vergabeverfahren Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ein Planungswettbewerb durchgeführt. Der Zuschlag zur Architekturleistung soll im März 2023 erfolgen.
Es wird beabsichtigt die Leistung für die Planung der Technischen Ausrüstung ALG 8 der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) zu vergeben. Die zu erbringende Leistung soll nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden. Folgende Stufen sind vorgesehen:
- Stufe 1: Leistungsphase 1 - 3 für Bauabschnitte 1 und 2
- Stufe 2: Leistungsphase 4 für Bauabschnitte 1 und 2
- Stufe 3: Leistungsphase 5 - 8 für Bauabschnitt 1
- Stufe 4: Leistungsphase 5 - 8 für Bauabschnitt 2
- Stufe 5: Leistungsphase 9 je Bauabschnitt
Die Stufen 2 bis 5 sollen optional und bauabschnittweise beauftragt werden. Die Stufenaufteilung kann sich ggf. ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht. Besondere Leistungen sind u.a.:
LP 1: Bestandsaufnahme für die Ausschreibung und Demontage vorhandener Anlagen und Anlagenteile
LP 1: Bedarfsermittlung hinsichtlich der Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers (und wichtiger Beteiligter, z. B. Nutzer, Fachplaner) an die Gebäudeautomation und die zu integrierenden Systeme, mit Festschreiben der Erkenntnisse in einem GA-Lastenheft gemäß VDI 3814 Blatt 2.1 (2019), Erweiterung des bestehenden Lastenhefts
LP 2: Erstellen des technischen Teils des Raumbuchs für die GA. Dies beinhaltet u.a. Planung Raumregelung: Raumregelkonzepte, Bedienphilosophie, Raumkomponenten, Bedienung und Anzeigen, Bedien- und Anzeigefunktionen, Schnittstellenabstimmung mit Gewerken,
Nutzerabstimmung, Betreiberabstimmung, Architektenabstimmung, Kommunikationsprotokolle, Verkabelung, Erstellung Kompaktübersicht Raumtypen (Raum / Ausstattung je Gewerk / Betriebsarten + Beschreibung / Sensorik je Gewerk / Aktorik je Gewerk)
LP 2: Ermittlung MBE-Vorgaben (BACnet-Spezifikation, Kommunikation, EDE-File usw.) zur Ermöglichung der Aufschaltung auf Bestands-MBE
LP 2: Fortschreiben Bedarfsermittlung hinsichtlich der Vorgaben und Anforderungen der Auftraggeberin (und wichtiger Beteiligter, z. B. Nutzer, Fachplaner) an die Gebäudeautomation und die zu integrierenden Systeme, mit Festschreiben der Erkenntnisse in einem GA-Lastenheft gemäß VDI 3814 Blatt 2.1 (2019), Erweiterung des bestehenden Lastenhefts wie in LP 1 beschrieben
LP 2: Abstimmung und Erstellung eines Zählerkonzepts (Zählerliste [Medium, Einbauort, V, TVL, TRL, Leistung, DN-Rohr, DN- Zähler, Messart, ZählerVmax, ZählerVmin, qp, Baulänge, Einströmlänge, Abströmlänge, Protokoll, 4-20mA, 230V/Batt, Anschluss (Flansch/Gewinde)], Zählergrundriss, Zählertopologie)
LP 2: Federführung bei der grundsätzlichen Abstimmung, Festlegung und Koordination der Schnittstellen hinsichtlich funktionaler Aspekte, zwischen den an der Planung beteiligten TGA- Fachplanern sowie zum Objektplaner (wie Türsteuerung, Sonnen- und Blendschutz, Natürlicher Rauchabzug, Anlagenbetrieb, Sicherheitsfunktionen, Energieeffizienz, Visualisierung, Kommunikation, Bedienung und Anzeigen in Räumen).
Festschreiben in einer Schnittstellenliste. Dies betrifft funktionale, technische, bauliche und koordinative Aspekte Dies betrifft sowohl Schnittstellen während der Planung als auch innerhalb der Bauphase
LP 3: Fortschreiben Bedarfsermittlung hinsichtlich der Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers (und wichtiger Beteiligter, z. B. Nutzer, Fachplaner) an die Gebäudeautomation und die zu integrierenden Systeme, mit Festschreiben der Erkenntnisse in einem GA-Lastenheft gemäß VDI 3814 Blatt 2.1 (2019), Erweiterung des bestehenden Lastenhefts wie in LP 1 beschrieben
LP 3: Fortschreiben Erstellen und Detaillierung des technischen Teils des Raumbuchs für die GA wie in LP 2 beschrieben
LP 3: Lieferung der erforderlichen Daten für das Konzept der gewerkeübergreifenden Brandfallsteuermatrix auf Basis des Brandschutzkonzepts
LP 3: Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix (Gebäudematrix) zur Festlegung der Schnittstellen der Brandmeldeanlage zu den übrigen sicherheitstechnischen Einrichtungen und zu anderen relevanten technischen Anlagen im Bauwerk. Dazu gehören sowohl die Definition der konkreten Hardwarekomponenten der Schnittstellen als auch die Funktionalität der jeweiligen Schnittstelle
LP 3: Fortschreiben Abstimmung und Erstellung eines Zählerkonzepts wie in LP 2 beschrieben
LP 3: Erarbeiten von AKS-Vorgaben für den AG für die eigene Planung, Übernahme der vom AG vergebenen Nummernkreise (12-stellig) Festlegung von Bezeichnungen im Rahmen von Workshops mit dem AG
LP 3: Fortschreibung und Koordination Schnittstellenabstimmung wie in LP 2 beschrieben
sowie in den nachfolgenden Leistungsphasen.
Der Auftraggeber korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 8 (MSR) für den Schulcampus Dietenbach
Ort: Kippenheim
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de