Pflege und Weiterentwicklung der SAFE-Komponenten für Justiz Referenznummer der Bekanntmachung: LZBW-2023-05-064
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 150-479728)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schillerplatz 4
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Logistikzentrum Baden-Württemberg - Zentrales Beschaffungswesen
E-Mail:
Telefon: +49 7156-9380-0
Fax: +49 7156-9380299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege und Weiterentwicklung der SAFE-Komponenten für Justiz
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist:
Weiterentwicklung und Pflege der Software
Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und Pflege nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung.
Projektgegenstand ist die Pflege und Weiterentwicklung des Software-Systems Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) - Verzeichnisdienst inklusive Identitätsmanagement und autarker Module als Gesamtsystem.
Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems fortentwickelt und im Rahmen der Pflege alle erforderlichen Schritte für die Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems vornimmt.
Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer und seiner Zulieferer wie für seine eigenen Leistungen.
Beratung
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Software-System Secure Access to Federated e-Justice / e-Government (SAFE) bei der Einführung, Installation und/oder Konfiguration von SAFE-Verzeichnisdiensten sowie bei der Anbindung von Anwendungen, die mit SAFE-Verzeichnisdiensten interagieren. Der Abruf der Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt unter anderem in folgenden Fällen:
- Installations- und Konfigurations-Unterstützung für SAFE-Betreiber, sowohl in Fällen der Ersteinrichtung von SAFE-Verzeichnisdiensten als auch bei Änderungen der Serverkonfiguration;
- Unterstützung bei der Konzeption und Implementierung der Anbindung von Anwendungen, um diesen die Nutzung eines SAFE-Verzeichnisdienstes als Identitätsmanagementsystem zu ermöglichen;
- Systemeinweisungen, wie z.B. Durchführung von Einweisungs-Workshops;
- Unterstützung bei der Erfüllung von Pflichten des Bedarfsträgers bzw. der Bedarfsträger gegenüber Dritten, beispielsweise bei der Fehlersuche und der Fehleranalyse.
Die Leistungen sind vom Auftragnehmer für alle jetzigen und künftigen SAFE-Komponenten zu erbringen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich
umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen Bereichen) nicht verbindlich und abschließend festlegbar
und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Abrufszeitpunkt für die
Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer
anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen:
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
3.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung und Pflege der Software
260 Personentage (PT) für Beratung
Die geschätzte Gesamtabnahmemenge ist die voraussichtlich zu beziehende Menge durch den Auftraggeber.
Maximalabnahmemenge:
8.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung und Pflege der Software
860 Personentage (PT) für Beratung
Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende Menge. Der AG hat
einen Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der
Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des ANs zur vertragskonformen Leistungserbringung der
im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen Bereichen) nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Abrufszeitpunkt für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen:
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
3.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung Software
600 Personentage (PT) für Softwarepflege / Support
260 Personentage (PT) für Beratung
Die geschätzte Gesamtabnahmemenge ist die voraussichtlich zu beziehende Menge durch den Auftraggeber.
Maximalabnahmemenge:
8.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung Software
880 Personentage (PT) für Softwarepflege / Support
860 Personentage (PT) für Beratung
Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende Menge. Der AG hat einen Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des ANs zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.