Bioabfallverwertungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: AWLOER-2023-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Palmstraße 3
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Silke Bienroth
E-Mail:
Telefon: +49 7621-410-1450
Fax: +49 7621-410-91450
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.loerrach-landkreis.de
Postanschrift: Kaiserstraße 110
Ort: Waldshut-Tiengen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Elmar Weißenberger
E-Mail:
Telefon: +49 7751865400
Fax: +49 7751865499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-waldshut.de
Postanschrift: Palmstraße 3
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ulrike Roß
E-Mail:
Telefon: +49 7621-410-1454
Fax: +49 7621-410-91454
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.loerrach-landkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bioabfallverwertungsleistungen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Verwertung der in den Landkreisen Lörrach und Waldshut erfassten Bioabfälle über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Landkreis Waldshut Standort Deponie Lachengraben, Lachengraben 1, 79664 Wehr
Hauptangebot:Neubau einer Bioabfallvergärungsanlage auf der Deponie Lachengraben im Landkreis Waldshut, Verarbeitung von bis zu 30.000 t/a getrennt gesammelter Bioabfälle aus beiden Landkreisen. Die Aufteilung der Gesamtmenge auf mehrere Anlagen ist im Hauptangebot nicht zulässig. Die Bioabfälle sind
zwingend in einer Vergärungsanlage mit Kaskadennutzung zu verwerten, d.h. in einem anaeroben Verfahren (Vergärung) mit anschließender Kompostierung der festen Gärreste. Das gewonnene Biogas ist zur hochwertigen Energienutzung zu Biomethan aufzubereiten und in das Erdgasnetz einzuspeisen. Gleichberechtigt ist auch der Bau und Betrieb von Anlagen zur kompletten oder anteiligen Erzeugung von Kraftstoffen in Form von CNG oder LNG aus Biomethan möglich. Die Trocknung und
anschließende energetische Verwertung des Bioabfalls ist nicht zulässig. Die Kompostierung des Bioabfalls ohne vorgeschaltete anaerobe Behandlung ist nicht zulässig.Der Auftragnehmer hat einen gütegesicherten Kompost (Frisch- und/oder Fertigkompost) herzustellen. Dieser hat den Vorgaben der BioAbfV zu entsprechen. Die Teilnahme an einer Gütesicherung nach BioAbfV (z.B. Bundesgütegemeinschaft Kompost, RAL GZ 251 oder gleichwertig) ist nachzuweisen. Vom Auftragnehmer sind alle Genehmigungen und Zulassungen, die die Errichtung und den späteren Betrieb der Bioabfallbehandlungsanlage betreffen, zu beantragen. Nach den 20 Betriebsjahren soll die Anlage an die zu diesem Zweck geegründete BioReg GmbH übergehen (Heimfall).
Alternativangebot: Das alternative Angebot bezieht sich auf die Behandlung der Bioabfälle in Vergärungsanlagen des Auftragnehmers. Dabei ist die Aufteilung der Gesamtmenge auf mehrere Anlagen zulässig. Es können sowohl die Bioabfälle aus den beiden Landkreisen unterschiedlichen Anlagen zugeführt werden als auch die Mengen aus einem der Landkreise auf verschiedene Anlagen aufgeteilt werden.Sofern ein Bieter mehrere Verwertungsanlagen anbietet, hat er dies in seinem Entsorgungskonzept deutlich kenntlich zu machen und ggfs. weiter zu erläutern. Der Leistungsumfang hängt dabei vom Standort der Vergärungsanlage
statt. Bei geringen Entfernungen kann die Anlieferung mit den Sammelfahrzeugen erfolgen, bei weiteren Entfernungen (außerhalb eines Streckenradius > 30 km) sollen die Bioabfälle umgeschlagen und als Containertransporte zur Anlage /zu den Anlagen gebracht werden. Der Landkreis Waldshut verfügt auf der Deponie Lachengraben und dem Annahmezentrum Wutach-Münchingen über einen Umschlag für Bioabfälle. Dort umfasst die zu erbringende Leistung bei weiter entfernten Anlagen die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der Bioabfälle aus dem Landkreis Waldshut. Der Landkreis Lörrach verfügt nicht über eine Umlademöglichkeit für Bioabfälle. Für den Landkreis Lörrach umfasst die zu erbringende Leistung bei weiter entfernten Anlagen den Umschlag,
die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der Bioabfälle aus dem Landkreis Lörrach.
Zur Angebotsabgabe werden nur Bewerber aufgefordert,
bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
die die Eignungsnachweise (Kap. 12.3.2) vollständig vorgelegt haben und
die die Mindestanforderungen an die Eignung (Kap.13) erfüllen.
Eine entsprechende Anzahl geeigneter Bewerbungen vorausgesetzt, sollen mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt vorrangig anhand der angegebenen Referenzen.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere Fragen zu den Vergabeunterlagen, zum Teilnahmewettbewerb und nach Auswahl der Bieter zu Angeboten und deren Beantwortung erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen, die nicht spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist/ Angebotsfrist vorliegen, sind nicht rechtzeitig gestellt und werden nicht beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise:
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von §§ 48 Abs. 3, 50 VgV.
Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU und aus Drittstaaten müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung in die deutsche Sprache beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die
Nachreichung von Originalen oder beglaubigten Kopien zu fordern.
Gemäß § 47 VgV kann sich ein Unternehmen (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Für den Fall einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens unter
Verwendung des Formblatts in Anhang 03 zu den Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Es sind ferner die hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Fähigkeiten dieses Unternehmens einschlägigen Eignungsnachweise (Kap. 12.3.2) für das andere Unternehmen vorzulegen. Der Bewerber hat ein Unternehmen, das die
Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegt oder eine einschlägige Eignungsanforderung nach Kap. 13 nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, auf Verlangen der Vergabestelle zu
ersetzen. Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, die den Teilnahmeantrag nicht unterzeichnen, haben zum Nachweis der Zuverlässigkeit eine Eigenerklärung vorzulegen, die die Erklärungen in den Bewerbungsbedingungen (nach Kap.12.3.2 Ziff. 2 bis 8) umfasst. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden. Eigenerklärung (Bestandteil des Teilnahmeantrages) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach:
§ 123 und §124 GWB,
§ 21 AEntG sowie nach § 19 MiLoG,
Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen,
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
Eigenerklärung des Bewerbers zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit,
illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch
Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt
Auf Nachforderung: Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,00 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung von mind. 3,00 Mio. € je Schadensereignis und Versicherungsjahr
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen (d.h. im Bereich Bioabfallverwertung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen (Bioabfallbehandlung): 3,00 Mio. €
Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie - soweit vorgeschrieben - Lagebericht), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
Der AG behält sich vor, eine Creditreformauskunft oder einen gleichwertigen Bonitätsnachweis beim Bewerber oder Dritten anzufordern.
Auf Verlangen der Vergabestelle: Bereitstellung von ergänzenden Informationen zu den Bilanzen, Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als sechs Monate),
Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, weitere Unterlagen auf besondere Anforderung der Vergabestelle, etwa Bonitätserklärungen der Banken, zu denen der Bieter Geschäftsbeziehungen pflegt.
Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen;
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber an Unterlieferanten und Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt und Vorlage von Eignungsnachweisen für die vorgesehenen Unterauftragnehmer;
Angabe von min. 3 Referenzen über vergleichbare, für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen der Bioabfallverwertung mit ähnlichem Volumen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage (mind. 50 %) und die Vertragslaufzeit (mind. jedoch 5 Jahre).
Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskünfte bei den benannten Referenzauftraggebern einzuholen.
Der AN stellt zur Absicherung des Vertragserfüllungsrisikos spätestens 18 Werktage nach Erhalt der Information über den beabsichtigten Zuschlag Zug um Zug gegen Übergabe des Zuschlagsschreibens eine Vertragserfüllungsbürgschaft. Die Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft sichert alle Ansprüche des AG aus dem Vertrag.Die Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft ist Gegenstand der Verhandlungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.