Lieferung von Solo- / Gelenk-Niederflur-Brennstoffzellen-Linienomnibussen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Zweigertstr. 34
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201/8261384
Fax: +49 201/8264000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Solo- / Gelenk-Niederflur-Brennstoffzellen-Linienomnibussen
Die Lieferung von 19 Stück Solo- / Gelenk-Niederflur-Brennstoffzellen-Linienomnibussen für die Ruhrbahn GmbH
in den Jahren 2024 und 2025 innerhalb der Initiative "1.000 Brennstoffzellenbusse NRW"
Betriebshöfe der Ruhrbahn GmbH (Essen und Mülheim an der Ruhr)
Die Ruhrbahn GmbH ist Mitglied im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Sie sichert im Auftrag der Städte Essen und Mülheim an der Ruhr die Mobilität der Bürger und plant in den kommenden Jahren die gesamte Busflotte auf einen emissionsfreien Antrieb umzustellen. Zur Erreichung dieser Ziele werden hier im Rahmen der Initiative "1.000 Brennstoffzellenbusse NRW" Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Technologie (nicht als Range-Extender) ausgeschrieben.
In diesem Verfahren handelt es sich zunächst um 9 Solobusse und 10 Gelenkbusse.
Die ausgeschriebenen Solo- und Gelenkbusse sollen auf derselben Fahrzeugentwicklung basieren und so weit wie möglich technisch gleich sein. Der Solo- und der Gelenkbus müssen dasselbe Fahrzeugdesign aufweisen.
Die Lieferungen sollen wie folgt erfolgen:
Mindestens 9 Fahrzeuge bis spätestens zum Ende des Jahres 2024 und die übrigen Fahrzeuge bis zum 31. Mai 2025, wobei die Zusammensetzungen der Lieferungen vom Auftragnehmer (im Folgenden AN) frei gewählt werden können, solange die o.g. Anzahl an Solo- und Gelenkfahrzeugen erreicht wird.
Es erfolgt keine losweise Vergabe. Der gesamte Ausschreibungsgegenstand (Solo- und Gelenkfahrzeuge) wird an einen Bieter vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 19 Brennstoffzellen-Bussen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
GWB § 160 (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.